Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 15 Entschädigung und Schadensersatz

(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre.

(3) Der Arbeitgeber ist bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen nur dann zur Entschädigung verpflichtet, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

(4) Ein Anspruch nach Absatz 1 oder 2 muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Die Frist beginnt im Falle einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs mit dem Zugang der Ablehnung und in den sonstigen Fällen einer Benachteiligung zu dem Zeitpunkt, in dem der oder die Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.

(5) Im Übrigen bleiben Ansprüche gegen den Arbeitgeber, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, unberührt.

(6) Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, Berufsausbildungsverhältnisses oder einen beruflichen Aufstieg, es sei denn, ein solcher ergibt sich aus einem anderen Rechtsgrund.

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Anforderungen an die Stellenausschreibung im Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Henry Bach, Rechtsanwälte Henry Bach
31.10.2021

Eine Stellenausschreibung liegt im Arbeitsrecht vor, wenn der Arbeitgeber öffentlich mitteilt, dass er die Absicht der Begründung eines Arbeitsverhältnisses hat. Auch mündliche Bekundungen an einen größeren Adressatenkreis im Zusammenhang mit einem Stellenbesetzungsverfahren sind als Stellenausschreibungen zu werten.

Das Benachteiligungsverbot im Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Henry Bach, Rechtsanwälte Henry Bach
17.10.2021

Nach dem Benachteiligungsverbot im Arbeitsrecht dürfen Beschäftigte nicht wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Eine arbeitsrechtliche Sonderstellung, im Hinblick auf das AGG, kommt Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen zu.Im Falle einer Nichteinstellung darf ein immaterieller Schadensersatz drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre. Kann also die betroffene Person darlegen und beweisen, dass sie bei benachteiligungsfreier Auswahl eingestellt worden wäre, kann das Schmerzensgeld höher ausfallen. 

Arbeitsrecht: Arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot des AGG – Wie können Sie sich wehren?

03.09.2020

Der Artikel artikel/bsp/verfassungsrecht-kontroverse-um-den-begriff-rasse-in-art-3-gg zeigt bereits, dass Diskriminierungen ein hoch aktuelles Thema sind. Nun ist der Schutz nicht nur auf grundrechtlicher Ebene wichtig, denn auch in der Arbeitswelt

Arbeitsrecht: Erhöhung der Arbeitszeit

06.11.2017

Zum Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Auswahlmöglichkeit zwischen „Frau“ und „Herr“ im Onlinebewerbungsformular ist zulässig

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Kein Verstoß gegen AGG - Auswahlmöglichkeit zwischen „Frau“ und „Herr“ - Onlinebewerbung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: Zur objektiven Eignung und subjektiven Ernsthaftigkeit im Bewerbungsverfahren

21.02.2017

Eine Bewerbung mit dem ausschließlichen Ziel, im Ablehnungsfall eine Entschädigung geltend zu machen, muss als rechtsmissbräuchliches Verhalten gewertet werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Dauerstreit Kopftuch: Abgelehnte Bewerberin wird nicht entschädigt

09.09.2016

Wird in einem Landesgesetz das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke in öffentlichen Schulen untersagt, verstößt dies nicht gegen § 7 AGG bzw. die Religionsfreiheit - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Kein Familienzuschlag bei einer in Belgien eingetragenen Lebenspartnerschaft

07.01.2016

Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird Beamten gewährt, die verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

AGG: Beschränkung des Bewerberkreises auf Berufsanfänger

27.11.2015

Wird der Bewerberkreis auf Arbeitnehmer beschränkt, die ihre Ausbildung vor Kurzem abgeschlossen haben, kann dies eine Benachteiligung wegen des Alters indizieren.

Arbeitsrecht: Zum Begriff des Bewerbers im AGG-Recht

24.09.2015

Die Erfüllung der Sanktionsfunktionen setzt voraus, dass der Status als „Bewerber" i.S.d. AGG erreicht wurde. Dies ist davon abhängig, dass der Bewerber sich mit dem Ziel einer Einstellung beworben hat.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 7 Benachteiligungsverbot


(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestim

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Bundessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2021 - B 14 AS 15/20 R

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Streitgegenständlich ist die Aufhebung und Erstattung des Arbeitslosengeldes II, wegen eines erlittenen immateriellen Nachteils der Klägerin, aufgrund des überlangen Ausgangsverfahrens. Vorliegend berücksichtigte das beklagte Jobc
Sozialrecht

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 85/08 vom 28. September 2010 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. September 2010 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen , den Richte

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2011 - III ZR 338/09

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Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2012 - II ZR 163/10

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 163/10 Verkündet am: 23. April 2012 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Feb. 2016 - M 5 K 15.5250

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Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV. Die Kostenentsche

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 07. Apr. 2017 - 6 Ta 20/17

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Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 19.12.2016, Az.: 2 Ca 1659/16, wird zurückgewiesen. Gründe I. Die nach ihrer Erklärung über ihre persönlichen u

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 14. Apr. 2015 - B 5 K 14.537

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten, ihm r

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2016 - 3 ZB 15.1326

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Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. Gründe Nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 ZPO erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.01045

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.00995

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Sept. 2014 - M 5 K 13.2613

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Soweit die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu trag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2019 - 3 ZB 17.558

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 13.640,52 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 3 ZB 17.557

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Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 13.467,54 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 03. Feb. 2015 - W 1 K 13.1282

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

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Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Juli 2014 - 5 K 13.4946

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Tenor I. Der Bescheid des ... vom ... Januar 2013 und dessen Widerspruchsbescheid vom ... Oktober 2013 werden aufgehoben. II. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Anerkennung förderlicher Zeiten f

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2019 - 3 ZB 16.1133

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Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. G. S. für einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 13. April 2016, M 5 K 16.512, wird abge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2016 - 3 C 16.1443

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 17. Juli 2017 - 6 Ta 66/17

bei uns veröffentlicht am 17.07.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 07.03.2017, Az.: 10 Ca 4183/16, wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen. Gründe I. Mit Schriftsa

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Juli 2017 - M 21 K 15.5318

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Neuberechnung sei

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 27. Okt. 2015 - B 5 K 14.566

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 5 K 14.566 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. Oktober 2015 rechtskräftig: nein 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: - Beamt

Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - 10 Sa 820/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21.09.2017, 32 Ca 308/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbesta

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juni 2017 - M 21 K 15.2367

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Neuberechnung sei

Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Apr. 2015 - 35 Ca 11866/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht aufgrund der Befristungsabrede vom 10. Juli 2013 zum Ablauf des 30. September 2014 beendet ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Mai 2015 - M 5 K 15.501

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 5 K 15.501 Im Namen des Volkes Urteil vom 5. Mai 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1330 Hauptpunkte: Altersgrenze; Diskriminierung; Schadensersatz

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. Juni 2016 - B 5 K 15.328

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist Polizeivollzugsbeamter des Beklagten

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 18. Okt. 2017 - 3 Ta 170/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 30.05.2017 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 28.03.2017 - 8 Ca 4119/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2015 - M 5 K 15.1896

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 5 K 15.1896 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. September 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1334 Hauptpunkte: Entschädigungsanspruch; Diskriminierung; Besoldung;

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Apr. 2016 - M 5 K 16.513

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2016 - 7 ZB 15.2028

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 69.675,08 Euro festgesetzt. G

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Mai 2016 - B 5 K 15.452

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die rückwirkende Zahlung höherer Diens

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Mai 2016 - B 5 K 14.106

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Schadensers

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 28. Dez. 2018 - 2 Ta 142/18

bei uns veröffentlicht am 28.12.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden vom 26.09.2018, Aktenzeichen: 4 Ca 419/18, aufgehoben. 2. Der Rechtsstreit wird hinsichtlich des Anspruch auf Herausgabe der Patient

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2015 - 3 C 15.1015

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Der 19... geborene Kläger stand bis zu seiner vorzeitigen Ruhestandsversetzung im D

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. März 2017 - AN 1 K 15.00300

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am …1963 geborene Kläger steht als Beamter (Aka

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. März 2017 - AN 1 K 15.01021

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … 1963 geborene Kläger steht als Beamter (Ak

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. März 2015 - B 5 K 12.458

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger rügt, seine besoldungsrechtliche Einstufung b

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2017 - AN 11 K 17.00003

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der fest

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juni 2016 - M 5 K 16.692

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juni 2016 - M 5 K 15.1829

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 30. Okt. 2018 - 9 Ta 192/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2018- 6 Ca 3860/18 - abgeändert. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig. 1G r ü n d e 2I. 3Die Parteien streiten über einen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Okt. 2018 - 5 Sa 455/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12. August 2015, Az. 11 Ca 3486/14, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streite

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Sept. 2018 - 2 A 9/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist Tarifbeschäftigter beim Bundesnachrichtendienst (BND). Er beansprucht seine Übernahme in das Beamtenverhältnis.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 11. Sept. 2018 - 1 L 90/18

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Gründe 1 1. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 5. Kammer - vom 17. April 2018 hat keinen Erfolg. 2 Die von der Klägerin allein und im Übrigen lediglich den Entschädigungsausspru

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. Aug. 2018 - 5 A 490/17

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tatbestand 1 Die im September 1964 geborene Klägerin begehrt die Zahlung einer Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung. Sie ist seit 1999 als Richterin am Amtsgericht bei dem Amtsgericht C-Stadt tätig. Mit dem unter dem 22.11.2012 we

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Juli 2018 - AN 1 K 17.01359

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Juni 2018 - 5 Sa 444/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12. August 2015, Az. 11 Ca 3479/14, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten darübe

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Juni 2018 - 2 A 11817/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Februar 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsve

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Juni 2018 - 8 AZR 26/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Der Einspruch der Klägerin gegen das Versäumnisurteil des Senats vom 23. November 2017 - 8 AZR 26/17 - wird als unzulässig verworfen.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. Apr. 2018 - 5 A 491/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Zahlung einer Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung. Sie ist seit 2008 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft S. tätig. Den am 30.11.2012 wegen ihrer Bezüge eingelegten Widerspruch,

Europäischer Gerichtshof Urteil, 17. Apr. 2018 - C-414/16

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 17. April 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2000/78/EG – Gleichbehandlung – Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung –...

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(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestimmungen in...