(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.

(2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam.

(3) Eine Benachteiligung nach Absatz 1 durch Arbeitgeber oder Beschäftigte ist eine Verletzung vertraglicher Pflichten.

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Dr. Boris Jan Schiemzik

Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Schiemzik leitet im Hamburger Büro den Bereich Wirtschaftsrecht.
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Bernfried Rose

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 21 MiLoG

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51 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 21 MiLoG.

51 Artikel zitieren § 21 MiLoG.

Bewerber zu alt für Startup?

20.10.2021

Beim Verfassen von Stellenausschreibungen sollten ArbeitgeberInnen lieber doppelt prüfen, ob sie das so schreiben dürfen. Vor allem beim Thema Altersdiskriminierung ist Vorsicht geboten. Wo dort die Grenze liegt hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin in einem Urteil zu einem Berliner Startup kürzlich genauer belichtet (LAG Berlin, Az. 5 Sa 1573/20).

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: Laute wie "Ugah, Ugah" stellen menschenverachtende Diskriminierung dar

06.01.2021

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung nicht zur Entscheidung an

Arbeitsrecht: Arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot des AGG – Wie können Sie sich wehren?

03.09.2020

Der Artikel artikel/bsp/verfassungsrecht-kontroverse-um-den-begriff-rasse-in-art-3-gg zeigt bereits, dass Diskriminierungen ein hoch aktuelles Thema sind. Nun ist der Schutz nicht nur auf grundrechtlicher Ebene wichtig, denn auch in der Arbeitswelt

Arbeitsrecht: Rassistische Beleidigung kann zur fristlosen Kündigung führen

17.06.2020

Beleidigt ein bereits einschlägig abgemahnter Arbeitnehmer einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe in Anwesenheit mehrerer anderer Kollegen durch den Ausstoß von Affenlauten wie „Ugah Ugah“, so kann dies ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein. Und zwar auch dann, wenn ein die Beleidigung außerhalb einer öffentlichen Betriesratsitzung fällt.  Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Versorgungsanspruch kann entfallen, wenn Ehegatte 15 Jahre jünger ist

29.05.2018

Die Altersabstandsklausel in einer Versorgungsordnung, nach der ein Ehegatte keine Ansprüche hat, wenn er mehr als 15 Jahre jünger als der Arbeitnehmer ist, ist wirksam – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Kopftuchverbot als mittelbare Diskriminierung

24.05.2018

Die Weisung einer Drogeriemarktkette an eine Kassiererin, am Arbeitsplatz kein Kopftuch zu tragen, ist rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Erhöhung der Arbeitszeit

06.11.2017

Zum Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Gesellschaftsrecht: Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden

30.10.2017

Das Erreichen eines Alters von 60 Jahren kann im Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer als Altersgrenze für eine ordentliche Kündigung vereinbart werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

16.10.2017

Im Kündigungsschutzprozess besteht keine Bindung an einen Freispruch im Strafverfahren – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

28.09.2017

Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, z.B. körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts, die Würde der betreffenden Person verletzt.

Referenzen - Gesetze | § 21 MiLoG

§ 21 MiLoG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 21 MiLoG wird zitiert von 4 anderen §§ im Mindestlohngesetz.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 15 Entschädigung und Schadensersatz


(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Wegen eines Schadens,

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 11 Ausschreibung


Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers


(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. (2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen


(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Mitgliedschaft oder die Mitwirkung in einer 1. Tarifvertragspartei,2. Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören oder die eine überragende Machtstellung im
§ 21 MiLoG zitiert 1 andere §§ aus dem Mindestlohngesetz.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 1 Ziel des Gesetzes


Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Referenzen - Urteile | § 21 MiLoG

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482 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 21 MiLoG.

Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2019 - II ZR 244/17

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AGG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG anzusehen , wi

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2009 - IV ZR 57/07

bei uns veröffentlicht am 04.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 57/07 Verkündetam: 4.November2009 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBL-Satz

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2011 - III ZR 338/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 338/09 Verkündet am: 10. Februar 2011 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 511 Abs. 2,

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2012 - II ZR 163/10

bei uns veröffentlicht am 23.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 163/10 Verkündet am: 23. April 2012 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Feb. 2016 - M 5 K 15.5250

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV. Die Kostenentsche

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 14. Apr. 2015 - B 5 K 14.537

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten, ihm r

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2016 - 3 ZB 15.1326

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. Gründe Nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 ZPO erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2019 - 3 ZB 17.666

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 8.064,00 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Sept. 2014 - M 5 K 13.2613

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Soweit die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu trag

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 3 U 283/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten der B

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - 3 CS 16.411

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.276,10 € festgesetzt. Gründe

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 03. Nov. 2015 - 7 Sa 655/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 23.10.2014 abgeändert. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.000,00 € brutto sowie Zinsen hieraus in Höh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2019 - 3 ZB 17.558

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 13.640,52 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 3 ZB 17.557

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 13.467,54 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Juli 2014 - 5 K 13.4946

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor I. Der Bescheid des ... vom ... Januar 2013 und dessen Widerspruchsbescheid vom ... Oktober 2013 werden aufgehoben. II. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Anerkennung förderlicher Zeiten f

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 13. Nov. 2014 - 4 Sa 574/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tatbestand Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberkündigung vom 24.04.2009 zum 30.06.2009, die tatsächliche Weiterbeschäftigung der Klägerin, die Erteilung eines qualifizierten Zwischen

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Okt. 2016 - B 5 K 15.570

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Zahlung von Mehrarbeitsv

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 27. März 2018 - 7 Sa 304/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 28.03.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 12. Nov. 2014 - 2 Sa 317/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Datum: 12.11.2014 7 Ca 2004/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Titel: Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.11.2013, Az. 7 Ca 2004/13, wi

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 27. Okt. 2015 - B 5 K 14.566

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 5 K 14.566 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. Oktober 2015 rechtskräftig: nein 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: - Beamt

Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - 10 Sa 820/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21.09.2017, 32 Ca 308/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbesta

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2014 - 16a D 12.1217

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. März 2012 wird abgeändert. Gegen den Beklagten wird die Disziplinarmaßnahme der Kürzung des Ruhegehalts um 1/10 auf ein Jahr verhängt. II. Der Beklagte trägt die K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2016 - 3 ZB 16.1458

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 9.104,40 €festgesetzt.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2018 - 7 Sa 95/18

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 01.02.2018 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um S

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Mai 2015 - M 5 K 15.501

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 5 K 15.501 Im Namen des Volkes Urteil vom 5. Mai 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1330 Hauptpunkte: Altersgrenze; Diskriminierung; Schadensersatz

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. Juni 2016 - B 5 K 15.328

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist Polizeivollzugsbeamter des Beklagten

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2015 - M 5 K 15.1896

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 5 K 15.1896 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. September 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1334 Hauptpunkte: Entschädigungsanspruch; Diskriminierung; Besoldung;

Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Sept. 2015 - 13 Ca 12671/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 342,96 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 228,08 seit 12.11.2014 und aus weiteren € 114,88 seit 27.07.2015 zu zahlen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Apr. 2016 - M 5 K 16.513

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Arbeitsgericht München Endurteil, 20. Apr. 2016 - 34 Ca 7847/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 13.578,30 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um die Höhe einer Wi

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Mai 2016 - B 5 K 15.452

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die rückwirkende Zahlung höherer Diens

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 07. Nov. 2017 - 7 Sa 400/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 09.08.2016 wie folgt geändert: Ziffern 3 und 4 des Endurteils werden aufgehoben. Die Klage wird insoweit abgewiesen. 2. Im Übrigen w

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. März 2015 - AN 1 K 13.00476

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 04.02.2013 wird aufgehoben, soweit dieser sonstige förderliche Zeiten des Klägers nach Art. 31 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit Art. 47 Abs. 2 S. 2 BayBesG für den Zeitraum vom 05.01.2004 bis 29.11

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2018 - 3 ZB 16.581

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt. Gründe

Landesarbeitsgericht München Urteil, 10. Feb. 2016 - 11 Sa 924/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az.: 13 Ca 12671/14 vom 15.09.2015 wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. März 2017 - 7 U 4410/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor – 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11.08.2016 (Az. 29 O 4064/16) wird einstimmig zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dies

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. März 2015 - B 5 K 12.458

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger rügt, seine besoldungsrechtliche Einstufung b

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2017 - AN 11 K 17.00003

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der fest

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juni 2016 - M 5 K 15.1829

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Landesarbeitsgericht München Urteil, 24. Feb. 2017 - 7 Sa 444/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 20.04.2016 - 34 Ca 7847/15 - abgeändert. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an die Klägerin aus rückständiger Betriebsrente f

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Dez. 2018 - 3 AZR 400/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Februar 2017 - 7 Sa 444/16 - teilweise aufgeho

Arbeitsgericht Hamburg Beschluss, 21. Nov. 2018 - 8 Ca 123/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Benachteiligt eine einseitige Weisung des Arbeitgebers, die das Tragen jedes sichtbaren Zeichens politischer, welt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Nov. 2018 - 8 Sa 26/18

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21. Dezember 2017 - 7 Ca 1320/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen. Tatbestand 1 Di

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 30. Okt. 2018 - 9 Ta 192/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2018- 6 Ca 3860/18 - abgeändert. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig. 1G r ü n d e 2I. 3Die Parteien streiten über einen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Okt. 2018 - 3 AZR 520/17

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Mai 2017 - 11 Sa 856/16 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Okt. 2018 - 5 Sa 455/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12. August 2015, Az. 11 Ca 3486/14, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streite

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Sept. 2018 - 7 AZR 797/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2016 - 5 Sa 384/16 - wird zurückgewiesen.

Europäischer Gerichtshof Urteil, 11. Sept. 2018 - C-68/17

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. September 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2000/78/EG – Gleichbehandlung – Berufliche Tätigkeiten innerhalb von Kirchen und anderen...

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. Aug. 2018 - 5 A 490/17

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tatbestand 1 Die im September 1964 geborene Klägerin begehrt die Zahlung einer Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung. Sie ist seit 1999 als Richterin am Amtsgericht bei dem Amtsgericht C-Stadt tätig. Mit dem unter dem 22.11.2012 we

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juli 2017 - 18 Sa 81/17 - aufgehoben.

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Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.