Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Juli 2018 - 34 Wx 361/17

ArbeitsrechtMiet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt
Henry Bach
Fachanwalt für ArbeitsrechtMiet- und Wohnungseigentumsrecht

Veröffentlichungen

13 Artikel

Räumungsklage, Zwangsräumung und Räumungsfrist im Mietrecht

von Rechtsanwalt Henry Bach
21.11.2021

Nach einer wirksamen Kündigung des Mietvertrages und nach Ablauf der Kündigungsfrist ist der Mieter verpflichtet, die Mietwohnung zu räumen und an den Vermieter herauszugeben. Der Vermieter darf im Mietrecht die Räumung nicht eigenmächtig durchführen, sondern muss hierzu den Gerichtsvollzieher einschalten.

Das Benachteiligungsverbot im Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Henry Bach
17.10.2021

Nach dem Benachteiligungsverbot im Arbeitsrecht dürfen Beschäftigte nicht wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Eine arbeitsrechtliche Sonderstellung, im Hinblick auf das AGG, kommt Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen zu.Im Falle einer Nichteinstellung darf ein immaterieller Schadensersatz drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre. Kann also die betroffene Person darlegen und beweisen, dass sie bei benachteiligungsfreier Auswahl eingestellt worden wäre, kann das Schmerzensgeld höher ausfallen. 

Beeinträchtigungen durch Lärm im Mietrecht

von Rechtsanwalt Henry Bach
01.01.2022

Weder der Vermieter noch der Mieter müssen Lärmbelästigungen dulden. Aus mietrechtlicher Sicht ist für die einzuleitenden Maßnahmen, um die Lärmbelästigungen zu beenden, immer zu unterscheiden, ob der Lärm von einem anderen Hausbewohner verursacht wird oder ob der Lärm von außen, von störenden Dritten, ausgeht.

Befristung des Arbeitsverhältnisses

von Rechtsanwalt Henry Bach
28.11.2021

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf im Arbeitsrecht besonderer Formvorschriften und eines gesetzlich geregelten Grundes. Rechtsgrundlage für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Danach sind Befristungen des Arbeitsvertrages mit Sachgrund und ohne Sachgrund möglich.

Rechtsgebiete

4 Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Die Kanzlei Rechtsanwälte Henry Bach berät Sie zu allen Fragen ums Verkehrsrecht.

Arbeitsrecht

Die Kanzlei Rechtsanwälte Henry Bach berät Sie zu allen Fragen ums Arbeitsrecht.

Wohneigentumsrecht

Die Kanzlei Rechtsanwälte Henry Bach berät Sie zu allen Fragen ums Wohneigentumsrecht.

Bau- und Architektenrecht

Die Kanzlei Rechtsanwälte Henry Bach berät Sie zu allen Fragen ums Bau- und Architektenrecht.

Leipzig

Peterssteinweg 1, 04107 Leipzig
0341 9839247