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 Ingo M. Dethloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Verbraucherrecht: Widerrufsbelehrung mit Verweisung auf Rechtsvorschriften ungültig

15.08.2020

Zum Wohle des Verbraucherschutzes muss eine Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss in klarer und prägnanter Form erfolgen. Nach einer Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof steht nun fest: Dies schließt es aus, dass innerhalb der Widerrufsbelehrung auf Rechtsnormen verwiesen wird, die unter Umständen wiederum Verweisungen enthalten. Zu den klar anzugebenen Informationen gehören auch die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Verbraucherrecht Berlin

Zivilrecht: Widerruf bei Verbraucherkrediten, -darlehen und Leasingverträgen

07.08.2020

Tätigt jemand zu privaten Zwecken (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) eine besonders hohe Investition oder geschieht der Vertragsschluss mit dieser Person unter besonderen Umständen (beispielsweise über das Internet), so räumt das Gesetz in vielen Fällen ein sogenanntes Widerrufsrecht ein. Spricht das Gesetz einem ein solches Widerrufsrecht zu, so hat man die Möglichkeit den Vertrag grundlos rückabzuwickeln (anders als bei der Kündigung eines Vertrages, deren Wirksamkeit oftmals von einem besonderen Grund abhängig ist).

Verbraucherdarlehen

18.02.2010

Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Verbraucherdarlehen

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil, 16. März 2011 - 19 U 291/10

bei uns veröffentlicht am 08.11.2021

Das OLG Frankfurt hatte vorliegend zu entscheiden, ob eine Übermittlung von Daten, die Aussagen bezüglich der Kreditwürdigkeit der Klägerin zulassen könnten, an die SCHUFA zulässig ist. Das OLG bejaht vorliegend die Zul&

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2014 - VI ZR 156/13

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Aufgrund eines Score-Wertes der SCHUFA scheiterte die Finanzierung des Autokaufs der Klägerin, die daraufhin einen Auskunftsanspruch gegen die SCHUFA geltend machte, um die Ermittlung des Score-Wertes überprüfen zu können. Die SCH