Rechte & Pflichten der Gesellschafter

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Rechte & Pflichten der Gesellschafter

originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46
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Fachanwältin für
Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit nachgewiesenen fundiertem Fachwissen sowie mehr als 30 Jahren Berufserfahrung verstehe ich mich als Rechtsanwalt für Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer. Aufgrund

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Ihr Anwalt für ARBETISRECHT I HANDELSRECHT I GESELLSCHAFTSRECHT  in Augsburg, Schwaben und Bayern 1. Im Bereich des Handelsrechts biete ich mittelständischen Unternehmen professionelle und maßgeschneiderte Unterstützung in nahezu allen Bereichen
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23.01.2020 14:40

Ein Unternehmens- bzw. Sanierungsberater ist laut Entscheidung des OLG Frankfurt nicht zum Hinweis auf die Insolvenzreife des Mandanten verpflichtet, wenn die abschließend aufgelisteten Leistungspflichten im Mandatsbrief eine solche Pflicht nicht erkennen lassen und darüber hinausgehende steuerliche und rechtliche Angelegenheiten explizit vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
02.05.2018 10:50

§ 73 Abs. 3 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
SubjectsHaftung
07.11.2020 10:18

Im alltäglichen Leben werden unzählige Verträge jeden Tag geschlossen – an der Supermarktkasse, an Ticketautomaten der öffentlichen Verkehrsmittel oder beim Essen im Restaurant. Voraussetzung für gesetzlich fixierte Rechtsfolgen unterschiedlicher Vertragstypen ist grundsätzlich immer, dass die Parteien sich (objektiv betrachtet) zum Zeitpunkt der Abrede tatsächlich rechtlich binden wollten (Rechtsbindungswille). Bloße Gefälligkeiten des alltäglichen Lebens können daher keine Verträge im rechtlichen Sinne darstellen und damit auch nicht den gesetzlichen Vorschriften des BGB unterliegen.
SubjectsHaftung, Haftung, Haftung, Haftung, Haftung, Haftung, showMore
20.12.2021 16:52

Wenn es in einem Unternehmen mit vielen Gesellschaftern zu Meinungsverschiedenheiten oder im Fall von illegalen Verhaltensweisen zum Machtkampf zwischen den Gesellschaftern kommt, steht nicht selten der Ausschluss eines oder mehrerer Gesellschafter bevor.  Die unausweichliche Frage, die sich in diesem Zusammenhang dann stellt, ist wie der Ausschluss eines Gesellschafters innerhalb einer GmbH organisiert und durchgeführt wird. Das Oberlandesgericht München hat sich im Sommer diesen Jahres mit den in GmbH-Gesellschaftsverträgen typischerweise verwendeten Klauseln, die die Einziehung bzw. Abtretung von Geschäftsanteilen ermöglich, auseinandergesetzt (OLG München, Urteil vom 21.06.2021 – 23 W 784/21)
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published on 23.12.2025 22:33

Der BGH (Beschluss vom 22.10.2025 – I ZB 47/25) stärkt Gläubiger in der Zwangsvollstreckung gegen GmbHs, wenn eine „Strohfrau“-Geschäftsführung im Vermögensauskunftstermin nur erklärt, sie wisse nichts. Grundsä...
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Der BGH (Beschluss vom 22.10.2025 – I ZB 47/25) stärkt Gläubiger in der Zwangsvollstreckung gegen GmbHs, wenn eine „Strohfrau“-Geschäftsführung im Vermögensauskunftstermin nur erklärt, sie wisse nichts. Grundsätzlich muss die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO derjenige abgeben, der im Termin Geschäftsführer ist (§ 35 GmbHG). Ein früherer Geschäftsführer bleibt nur in Missbrauchsfällen verpflichtet (z. B. wenn Organwechsel im Vollstreckungsverfahren gezielt zur Vereitelung erfolgen). Neu ist: Wenn der formelle Geschäftsführer ersichtlich nur „vorgeschoben“ ist und keine echte Auskunft liefern kann, darf auf Antrag des Gläubigers auch der faktische Geschäftsführer zur Vermögensauskunft geladen werden. Die Sache wurde an das LG zurückverwiesen, damit es klärt, ob der Alleingesellschafter tatsächlich als faktischer Geschäftsführer agierte – und ggf. die Ladung anordnet. Praktisch bedeutet das: Vollstreckung kann nicht mehr durch registerförmige „Leervertretung“ leer laufen; Gerichte müssen tatsächliche Einflussverhältnisse stärker prüfen.

Für Gläubiger ist das ein Hebel gegen GmbHs, die die Vermögensauskunft über eine unwissende Person „ins Leere“ laufen lassen.

published on 23.07.2024 12:42

GmbHG § 46; AktG § 241 Nr. 3 Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH, die gegen die in der Satzung festgelegte, nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhende Kompetenzverteilung verstoßen, sind lediglich anfechtbar. GmbHG § 46 Nr...
published on 25.08.2022 16:34

LANDGERICHT POTSDAM  Urteil vom 06.03.2014 Az.: 1 O 471/11   In dem Rechtsstreit des Rechtsanwalts Stephan Mitlehner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ___GMBH. ___Straße__, ___ Berlin, (Kläger) - Prozessbevollmä...
published on 13.10.2022 16:38

Ist der Geschäftsführer einer GmbH von seinem Amt abberufen worden, so kann er für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr gem. den § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB haftbar gemacht...
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Ist der Geschäftsführer einer GmbH von seinem Amt abberufen worden, so kann er für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr gem. den § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB haftbar gemacht werden. Die Tatsache, dass die Abberufung zu diesem Zeitpunkt noch nicht ins Handelsregister eingetragen worden war, ändert daran nichts.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin