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Energierecht

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Das Energierecht ist eine extrem dichte, wirtschaftspolitisch aufgeladene Querschnittsmaterie, die Erzeugung, Transport und Vertrieb von Strom und Gas regelt. Frühere Staatsmonopole (Stadtwerke) wurden durch radikale EU-Richtlinien auf Liberalisierung und Wettbewerb umgestellt.

Zentralnorm ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Gemäß § 1 Abs. 1 EnWG ist Zweck des Gesetzes eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung. Um Wettbewerb überhaupt zu ermöglichen, führte der Gesetzgeber das Prinzip der Entflechtung („Unbundling“) ein. Nach §§ 6 ff. EnWG müssen Energiekonzerne den Netzbetrieb (Stromleitungen als natürliches Monopol) strikt personell und buchhalterisch von der Stromerzeugung und dem Vertrieb trennen.

Eine weitere Säule ist der gesetzliche Anspruch auf Netzzugang. Gemäß § 20 EnWG haben alle fremden Stromanbieter das absolute Recht, gegen ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) reguliertes Entgelt zwingend Zugang zu den Leitungen der Netzbetreiber zu erhalten. Ohne dieses Durchleitungsrecht könnte ein Ökostrom-Anbieter aus Norddeutschland keine Kunden in Bayern beliefern.

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Übersichtsartikel · Was ist Energierecht?2 von 2
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