Zivilprozessordnung - ZPO | § 513 Berufungsgründe
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht oder nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen.
(2) Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.
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Rechtsanwalt
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EN, DERechtsanwältin
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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21/02/2018 12:34
„Du kannst den Schampus aufmachen“ Hat ein Auftraggeber dem Unternehmer ein solches oder ähnliches Statement zukommen lassen, gilt das als mündliche Auftragserteilung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Belrin
SubjectsAllgemein
18/01/2018 16:37
Die Berufung eines VW-Vertragshändlers gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs hat wenig Chancen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Zivilrecht Berlin
05/10/2017 14:41
AGB, die besondere Entgelte beim Bezug von online erworbenen Veranstaltungstickets für den Versand bzw. den Selbstausdruck der Tickets festlegen, sind unwirksam.
SubjectsAllgemeines
24/05/2017 07:20
Gehen einem Unfallgeschehen beiderseitige, eskalierende Verkehrsverstöße der Unfallbeteiligten voraus, sind für die Haftungsquote die Umstände des jeweiligen Einzelfalls maßgebend.
SubjectsAllgemeines
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(1) Das Berufungsgericht hat seiner Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen:1.die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidung
Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
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published on 20/05/2021 13:04
Auch eine schuldrechtliche Verpflichtung - in diesem Fall der Abschluss eines Kaufvertrages - kann einen deliktischen Schaden darstellen, wenn der Käufer täuschungsbedingt nicht davon ausging, sich zum Kauf eines Fahrzeugs mit illegaler Abs
published on 28/05/2013 00:00
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published on 15/12/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 51/09 vom 15. Dezember 2009 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 2009 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Zoll, die Richterin Diederichsen, den Richter Stöh
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Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
(1) Das Berufungsgericht hat seiner Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen:1.die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen...