Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 97
Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 97
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gerichtsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Wird vor der Kammer für Handelssachen eine nicht vor sie gehörige Klage zur Verhandlung gebracht, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an die Zivilkammer zu verweisen.
(2) Gehört die Klage oder die im Falle des § 506 der Zivilprozeßordnung erhobene Widerklage als Klage nicht vor die Kammer für Handelssachen, so ist diese auch von Amts wegen befugt, den Rechtsstreit an die Zivilkammer zu verweisen, solange nicht eine Verhandlung zur Hauptsache erfolgt und darauf ein Beschluß verkündet ist. Die Verweisung von Amts wegen kann nicht aus dem Grund erfolgen, daß der Beklagte nicht Kaufmann ist.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Wird der Rechtsstreit nicht nach § 526 dem Einzelrichter übertragen, kann das Berufungsgericht die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Vorbereitung der Entscheidung zuweisen. In der Kammer für Handelssachen ist Einzelrichter der V
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 03/12/2009 00:00
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 7 O 153/08 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Versäumnisurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.4.2008 – 7 O 153/08 – i
published on 16/07/2007 00:00
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.01.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Stralsund (Az.: 3 O 26/05) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag zu 1.), festzustellen, dass das Anstellungsverhältnis des Klägers mit der B
published on 22/11/2004 00:00
Tenor
Zuständig ist die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen.
Gründe
I.
1
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. S. Deren Alleingesellschafterin ist nach der Gesellschafterliste die
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.