(1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet.

(2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter als Vorsitzenden und

1.
bei Gerichten mit mindestens achtzig Richterplanstellen aus zehn gewählten Richtern,
2.
bei Gerichten mit mindestens vierzig Richterplanstellen aus acht gewählten Richtern,
3.
bei Gerichten mit mindestens zwanzig Richterplanstellen aus sechs gewählten Richtern,
4.
bei Gerichten mit mindestens acht Richterplanstellen aus vier gewählten Richtern,
5.
bei den anderen Gerichten aus den nach § 21b Abs. 1 wählbaren Richtern.

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Referenzen - Gesetze | § 3 SVBezGrG 2007

§ 3 SVBezGrG 2007 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 3 SVBezGrG 2007 wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 22a


Bei Amtsgerichten mit einem aus allen wählbaren Richtern bestehenden Präsidium (§ 21a Abs. 2 Nr. 5) gehört der Präsident des übergeordneten Landgerichts oder, wenn der Präsident eines anderen Amtsgerichts die Dienstaufsicht ausübt, dieser Präsident d
§ 3 SVBezGrG 2007 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 21b


(1) Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und die für eine Dauer von mindestens dr

Referenzen - Urteile | § 3 SVBezGrG 2007

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 SVBezGrG 2007.

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Aug. 2017 - I B 126/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Juni 2016 6 K 192/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.Die K

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 02. Juni 2015 - 2 K 13/15

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Tenor § 1 und § 2 der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen und weitere Vorschriften zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes – Zweig-stellenverordnung – vom 15. Januar 2015, GVOBl. M-V vom 31. Januar 2014, S. 29 werden f

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 25. März 2015 - 2 K 22/14

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Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutrei

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2014 - 3 StR 57/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 5 7 / 1 4 vom 10. Juni 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. zu 2.: Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Jan. 2014 - 7 C 13/13

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Gründe I. 1 Die Klägerin betreibt eine juristische Datenbank. Sie verlangt von der Bekl

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(1) Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und die für eine Dauer von mindestens drei Monaten...