Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 156
Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 156
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gerichtsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Gerichte haben sich in Zivilsachen und in Strafsachen Rechtshilfe zu leisten.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 21/09/2011 00:00
Tenor
Die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.04.2010 - 5 K 1803/06 - wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
1 Die Beklagte wendet sich gegen die Festsetzu
published on 19/07/2004 00:00
Tenor
Auf Antrag des Amtsgerichts Montabaur wird das Amtsgericht Mannheim angewiesen, dem Amtsgericht Montabaur Rechtshilfe zu leisten durch Vernehmung des Antragsgegners zu der Frage, welche Versorgungsanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversi
published on 06/09/1999 00:00
Tenor
Das Amtsgericht Bonn wird angewiesen, dem Rechtshilfeersuchen des Amtsgerichts Neuwied vom 28. Mai und 17. Juni 1999 zu entsprechen. Jedoch bleibt die Anordnung der Vorführung der Geschäftsführerin des Antragsgegnerin dem Amtsgericht Neuwied v
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.