(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig. Die Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Personen, die für Presse, Hörfunk, Fernsehen oder für andere Medien berichten, kann von dem Gericht zugelassen werden. Die Tonübertragung kann zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter oder zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens teilweise untersagt werden. Im Übrigen gilt für den in den Arbeitsraum übertragenen Ton Satz 2 entsprechend.

(2) Tonaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse können zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden, wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter oder zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können die Aufnahmen teilweise untersagt werden. Die Aufnahmen sind nicht zu den Akten zu nehmen und dürfen weder herausgegeben noch für Zwecke des aufgenommenen oder eines anderen Verfahrens genutzt oder verwertet werden. Sie sind vom Gericht nach Abschluss des Verfahrens demjenigen zuständigen Bundes- oder Landesarchiv zur Übernahme anzubieten, das nach dem Bundesarchivgesetz oder einem Landesarchivgesetz festzustellen hat, ob den Aufnahmen ein bleibender Wert zukommt. Nimmt das Bundesarchiv oder das jeweilige Landesarchiv die Aufnahmen nicht an, sind die Aufnahmen durch das Gericht zu löschen.

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 kann das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulassen. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können die Aufnahmen oder deren Übertragung teilweise untersagt oder von der Einhaltung von Auflagen abhängig gemacht werden.

(4) Die Beschlüsse des Gerichts nach den Absätzen 1 bis 3 sind unanfechtbar.

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3 Artikel zitieren § 164a BBauG.

Strafrecht: Zur Sachbeschädigung im Rahmen der Glaubens- und Gewissensfreiheit

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Scalping

Referenzen - Gesetze | § 164a BBauG

§ 164a BBauG zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 164a BBauG wird zitiert von 8 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 72 Grundsatz


(1) Gegen das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts findet die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 zugelassen worden ist.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 55


§§ 169, 171a bis 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung finden entsprechende Anwendung.

Patentgesetz - PatG | § 59


(1) Innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung kann jeder, im Falle der widerrechtlichen Entnahme nur der Verletzte, gegen das Patent Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Er kann nur a

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 72 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung


Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten entsprechend1.die Vorschriften der §§ 169 bis 201 des Gerichtsverfassungsgesetzes über Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung sowie über den Rechtsschutz bei überlangen Ger
§ 164a BBauG wird zitiert von 1 anderen §§ im Baugesetzbuch.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 135


(1) In Strafsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig zur Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen die Urteile der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug sowie gegen die Urteile der Landgerichte im ersten Rechtszug, sowe

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Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10

bei uns veröffentlicht am 09.09.2021

Die Verständigung ist der sog. „Deal“ im Strafprozess. Schon umstritten ist, wie sie strafrechtsdogmatisch überhaupt einzuordnen ist. Die Verständigung ist eine Verfahrensweise, bei der sich das Gericht mit den Verfahrensbe

Bundesgerichtshof Beschluss, 5. Apr. 2017 - IV AR (VZ) 2/16

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2013 - VI ZR 93/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 93/12 Verkündet am: 19. März 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2019 - 1 StR 347/18

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 16/11 vom 14. Juli 2011 in der Strafsache gegen wegen nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 14. Juli 2011, an der teilge

Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2019 - 4 StR 444/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2019 - 5 StR 393/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2019 - 5 StR 132/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2016 - 1 StR 579/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2019 - 1 StR 39/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 39/19 vom 8. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen sexueller Nötigung ECLI:DE:BGH:2019:081019B1STR39.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwe

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2002 - 5 StR 454/02

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2019 - 1 StR 219/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2019 - 2 StR 557/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 557/18 vom 5. November 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen fahrlässiger Tötung ECLI:DE:BGH:2019:051119B2STR557.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2019 - 3 StR 561/18

bei uns veröffentlicht am 13.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 561/18 vom 13. November 2019 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Einschleusen mit Todesfolge hier: Zulassung der Medienöffentlichkeit bei der Entscheidungsverkündung ECLI:DE:BGH:2019:131119B3STR561.18.0

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juni 2011 - VI ZR 108/10

bei uns veröffentlicht am 07.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 108/10 Verkündet am: 7. Juni 2011 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2001 - 2 StR 369/00

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 369/00 vom 23. März 2001 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 21.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - 2 StR 543/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 159/17 vom 15. Mai 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen zu 1., 3., 4. und 5.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 2.: Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2018:150518U1STR159.17.0 De

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Sept. 2013 - 1 StR 237/13

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Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2001 - 5 StR 69/01

bei uns veröffentlicht am 26.06.2001

5 StR 69/01 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 26. Juni 2001 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum versuchten Betrug Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 26. Juni 2001, an der teilgenommen haben: Vors

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2006 - 1 StR 20/06

bei uns veröffentlicht am 23.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 20/06 vom 23. März 2006 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betrugs Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. März 2006 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts C

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2006 - 1 StR 57/06

bei uns veröffentlicht am 09.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 57/06 vom 9. Mai 2006 in der Strafsache gegen BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ StPO § 357, JGG § 55 Abs. 2 § 357 StPO ist nicht zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten anwendbar, für den

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2001 - 1 StR 306/01

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 306/01 vom 25. Oktober 2001 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2001 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Land

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2000 - 1 StR 429/00

bei uns veröffentlicht am 23.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 429/00 vom 23. November 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Mordes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. November 2000 beschlossen : Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2006 - 4 StR 89/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 89/06 vom 18. Juli 2006 in der Strafsache gegen wegen Mordes Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 18. Juli 2006 einstimmig be

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2010 - 3 StR 32/10

bei uns veröffentlicht am 27.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 32/10 vom 27. April 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen erpresserischen Menschenraubes Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2003 - 1 StR 64/03

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BGHR: ja BGHSt: ja zu II.3. Veröffentlichung: ja ______________________ StPO § 255a Abs. 2 Die vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2006 - 1 StR 527/05

bei uns veröffentlicht am 10.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 527/05 vom 10. Januar 2006 in der Strafsache gegen BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ StPO § 338 Nr. 6, § 344 Abs. 2 Satz 2; GVG § 169 Abs. 1, § 176 1. Die Entscheidung über die

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2003 - 1 StR 324/03

bei uns veröffentlicht am 27.08.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 324/03 vom 27. August 2003 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. August 2003 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Lan

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Sept. 2003 - 4 StR 173/03

bei uns veröffentlicht am 09.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 173/03 vom 9. September 2003 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 9. September 2

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 623/11 vom 21. Juni 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––––– GVG § 171b StPO § 257c Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 1 1.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2000 - 5 ARs 150/00

bei uns veröffentlicht am 07.11.2000

5 StR 150/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. November 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betruges Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2000 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten S wird das Urte

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2000 - 5 StR 150/00

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5 StR 150/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. November 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betruges Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2000 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten S wird das Urte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32811

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Apr. 2019 - L 7 U 396/16

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Oberlandesgericht München Teilurteil, 05. Juni 2019 - 7 U 1844/19

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Landgericht München II Endurteil, 20. Dez. 2018 - 7 O 10495/17

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Bundessozialgericht Beschluss, 17. Okt. 2018 - B 9 V 20/18 B

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