Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Inhaltsverzeichnis
Die Rechte und Pflichten aus diesem Gesetz werden durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht berührt.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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13/01/2010 14:47
Rechtsanwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
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published on 21/05/2015 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Von den Kosten des Verfahrens bis zum 10. Februar 2015 tragen der Kläger 89 v.H. und der Beklagte 11 v.H. ... Die Kosten des Verfahrens seit dem 11. Februar 2015 trägt der Kläger.
3. Das Urte
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