Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 22 Unabdingbarkeit

Die Vorschriften dieses Gesetzes können zuungunsten des Arbeitnehmers nicht abgedungen werden. Zulässig sind jedoch Vereinbarungen über Diensterfindungen nach ihrer Meldung, über freie Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge (§ 20 Abs. 1) nach ihrer Mitteilung.

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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 37 Voraussetzungen für die Erhebung der Klage


(1) Rechte oder Rechtsverhältnisse, die in diesem Gesetz geregelt sind, können im Wege der Klage erst geltend gemacht werden, nachdem ein Verfahren vor der Schiedsstelle vorausgegangen ist. (2) Dies gilt nicht, 1. wenn mit der Klage Rechte aus ei
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 20


(1) Für technische Verbesserungsvorschläge, die dem Arbeitgeber eine ähnliche Vorzugsstellung gewähren wie ein gewerbliches Schutzrecht, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald dieser sie verwertet.

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2019 - X ZR 148/17

bei uns veröffentlicht am 17.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 148/17 Verkündet am: 17. Dezember 2019 Zöller Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2006 - X ZR 155/03

bei uns veröffentlicht am 04.04.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 155/03 Verkündet am: 4. April 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht Düsseldorf Urteil, 25. März 2014 - 4a O 122/12

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger seit dem 01.03.2012 bis zum 31.07.2018 eine monatliche Arbeitnehmererfindervergütung in Höhe von € 500,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem jeweil

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 26. Sept. 2012 - 6 U 126/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 07.10.2011 – 7 O 203/10 – wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt der Kläger. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. D

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(1) Für technische Verbesserungsvorschläge, die dem Arbeitgeber eine ähnliche Vorzugsstellung gewähren wie ein gewerbliches Schutzrecht, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald dieser sie verwertet. Die...