Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 6 Inanspruchnahme

(1) Der Arbeitgeber kann eine Diensterfindung durch Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

(2) Die Inanspruchnahme gilt als erklärt, wenn der Arbeitgeber die Diensterfindung nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 3) gegenüber dem Arbeitnehmer durch Erklärung in Textform freigibt.

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Steuerrecht: Anfechtbarkeit der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer

13.01.2010

Rechtsanwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 5 Meldepflicht


(1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere Arbeitneh

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Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2002 - 5 StR 145/02

bei uns veröffentlicht am 28.11.2002

5 StR 145/02 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 28. November 2002 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 27. und 28. November 2002, an

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2005 - X ZR 152/01

bei uns veröffentlicht am 19.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 152/01 Verkündet am: 19. Mai 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja BGHZ: nein BGHR: ja R

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2019 - X ZR 148/17

bei uns veröffentlicht am 17.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 148/17 Verkündet am: 17. Dezember 2019 Zöller Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2007 - 5 StR 72/07

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

5 StR 72/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 24. Mai 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Mai 2007 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2011 - X ZR 72/10

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Berichtigt durch Beschluss vom 30. Mai 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 72/10 Verkündet am: 12. April 2011 Wermes Justizamtsinspekto

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2006 - X ZR 155/03

bei uns veröffentlicht am 04.04.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 155/03 Verkündet am: 4. April 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Sept. 2017 - 6 U 3838/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor I. Das Teilurteil des Landgerichts München vom 18.08.2016 (Az.: 7 O 3299/15) wird auf die Anschlussberufung des Klägers in Ziffer I. dahingehend abgeändert, dass es statt „in der Zeit seit dem 29.01.2012" heißt „in

Oberlandesgericht München Urteil, 07. Dez. 2017 - 6 U 4503/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13.10.2016, berichtigt mit Beschluss vom 23.11.2016, abgeändert wie folgt: „I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Mitberech

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2017 - X ZR 64/15

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 64/15 Verkündet am: 14. Februar 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Landgericht Düsseldorf Urteil, 03. Nov. 2016 - 4c O 79/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I.              Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 119.965,55 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 3,5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Teilbetrag in Höhe von 50.000,00 EUR seit dem 28. Januar 2007, auf eine

Landgericht Düsseldorf Urteil, 03. Nov. 2016 - 4c O 37/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Streitwert wird für die Zeit bis zu

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 26. Sept. 2012 - 6 U 126/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 07.10.2011 – 7 O 203/10 – wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt der Kläger. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. D

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(1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere Arbeitnehmer an dem...