Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 29 Errichtung der Schiedsstelle
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published on 18/09/2015 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Di
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