Finanzgerichtsordnung - FGO | § 151

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Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Soll gegen den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, eine Körperschaft, eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts vollstreckt werden, so gilt für die Zwangsvollstreckung das Achte Buch der Zivilprozessordnung sinngemäß; § 150 bleibt unberührt. Vollstreckungsgericht ist das Finanzgericht.

(2) Vollstreckt wird

1.
aus rechtskräftigen und aus vorläufig vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidungen,
2.
aus einstweiligen Anordnungen,
3.
aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen.

(3) Urteile auf Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen können nur wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

(4) Für die Vollstreckung können den Beteiligten auf ihren Antrag Ausfertigungen des Urteils ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe erteilt werden, deren Zustellung in den Wirkungen der Zustellung eines vollständigen Urteils gleichsteht.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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25/04/2019 10:06

Ist ein volljähriges Kind ausbildungswillig, aber zeitweise wegen einer Erkrankung nicht in der Lage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, kann bei entsprechendem Nachweis rückwirkend Anspruch auf Kindergeld bestehen. Damit tritt das Finanzgericht (FG) Hamburg der gängigen Praxis der Familienkassen entgegen. Nach deren Dienstanweisung soll es nämlich erforderlich sein, dass eine Erklärung des Kindes, sich nach seiner Genesung zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn zu bewerben, bereits vorab vorgelegt wird – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
29/05/2018 12:04

Befindet sich ein Pkw im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Pkw auch privat genutzt wird – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
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24/05/2018 07:47

Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
19/03/2018 10:06

Der verminderte Wertansatz fällt nur mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber den Gesellschaftsanteil binnen fünf Jahren nach dem Erwerb veräußert oder der Gewerbebetrieb aufgegeben wird – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
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(1) Soll im Fall des § 151 wegen einer Geldforderung vollstreckt werden, so verfügt das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers die Vollstreckung. Es bestimmt die vorzunehmenden Vollstreckungsmaßnahmen und ersucht die zuständigen Stellen um d
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

Soll zugunsten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands, einer Gemeinde oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts als Abgabenberechtigte vollstreckt werden, so richtet sich die Vollstreckung nach den Bestimmungen
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published on 12/04/2023 13:53

FINANZGERICHT BERLIN-BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES   Urteil vom 20.03.2021 Az.: 7 K 7307/16   In dem Rechtsstreit   der Frau A Klägerin,   bevollmächtigt: BSP Bierbach Streifler & Partner, Rechtsanwälte Partn
published on 28/04/2016 00:00

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 2804/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Tauschähnlicher Umsatz - Einräumung eines Dachnutzungsrechts als Gegenleistung der durchgeführten Dachsanierung
published on 25/04/2016 00:00

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 1364/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Geltung der Steuerfreistellung des § 8b Abs. 2 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz in der für das Jahr 2002 geltende
published on 28/04/2016 00:00

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 743/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Kein tauschähnlicher Umsatz bei Dacharbeiten an einem fremden Gebäude zur Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage
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Soll zugunsten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands, einer Gemeinde oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts als Abgabenberechtigte vollstreckt werden, so richtet sich die Vollstreckung nach den Bestimmungen der...