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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46
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Fachanwältin für
Handels- und GesellschaftsrechtAls Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit nachgewiesenen fundiertem Fachwissen sowie mehr als 30 Jahren Berufserfahrung verstehe ich mich als Rechtsanwalt für Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer.
Aufgrund
Ihr Anwalt für ARBETISRECHT I HANDELSRECHT I GESELLSCHAFTSRECHT in Augsburg, Schwaben und Bayern
1. Im Bereich des Handelsrechts biete ich mittelständischen Unternehmen professionelle und maßgeschneiderte Unterstützung in nahezu allen Bereichen
M&A | Unternehmenskauf und -verkauf | Gesellschaftsrecht | Gesellschafterstreit | Unternehmensnachfolge | Erbrecht | Immmobilien
Areas of lawErbrecht, Testament, Testamentsvollstreckung, Handels- und Gesellschaftsrecht, Eintritt, Austritt & Übertragung, Recht der GmbH, showMore
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23/01/2020 14:40
Ein Unternehmens- bzw. Sanierungsberater ist laut Entscheidung des OLG Frankfurt nicht zum Hinweis auf die Insolvenzreife des Mandanten verpflichtet, wenn die abschließend aufgelisteten Leistungspflichten im Mandatsbrief eine solche Pflicht nicht erkennen lassen und darüber hinausgehende steuerliche und rechtliche Angelegenheiten explizit vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
02/05/2018 10:50
§ 73 Abs. 3 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
SubjectsHaftung
07/11/2020 10:18
Im alltäglichen Leben werden unzählige Verträge jeden Tag geschlossen – an der Supermarktkasse, an Ticketautomaten der öffentlichen Verkehrsmittel oder beim Essen im Restaurant. Voraussetzung für gesetzlich fixierte Rechtsfolgen unterschiedlicher Vertragstypen ist grundsätzlich immer, dass die Parteien sich (objektiv betrachtet) zum Zeitpunkt der Abrede tatsächlich rechtlich binden wollten (Rechtsbindungswille). Bloße Gefälligkeiten des alltäglichen Lebens können daher keine Verträge im rechtlichen Sinne darstellen und damit auch nicht den gesetzlichen Vorschriften des BGB unterliegen.
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published on 13/10/2022 16:38
Ist der Geschäftsführer einer GmbH von seinem Amt abberufen worden, so kann er für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr gem. den § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB haftb