Besondere Arbeitsverhältnisse

Besondere Arbeitsverhältnisse

erstmalig veröffentlicht: 27.09.2023, letzte Fassung: 22.01.2024
beiRechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Besondere Arbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, die sich aufgrund ihrer speziellen Natur und der damit verbundenen Anforderungen von den regulären Arbeitsverhältnissen, welche wiederum durch allgemeine, für alle Arbeitnehmer geltende Regelungen charakterisiert sind, unterscheiden. Daher unterliegen sie besonderen gesetzlichen Regelungen. Diese berücksichtigen die individuellen Charakteristika bestimmter Berufsgruppen oder Beschäftigungsverhältnisse. Zu den besonderen Arbeitsverhältnissen gehören unter anderem:

Ausbildungsverhältnisse: Hierbei steht die Berufsausbildung im Vordergrund. Der Ausbildungsvertrag ist speziell durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Heimarbeitsverhältnisse: Heimarbeiter führen ihre Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte des Auftraggebers aus. Dieses Verhältnis ist im Heimarbeitsgesetz festgelegt.

Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverhältnisse: Sie sind durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.

Geschäftsführer und leitende Angestellte: Ihre Stellung im Unternehmen und die damit verbundenen besonderen Rechte und Pflichten unterscheiden sie von regulären Angestellten.

Beamtenverhältnisse: Beamte unterliegen nicht dem regulären Arbeitsrecht, sondern dem Beamtenrecht, das besondere Pflichten, wie die Treuepflicht, und Rechte, wie den besonderen Kündigungsschutz, vorsieht.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs): Hier gibt es besondere Regelungen hinsichtlich Sozialversicherung und Steuern.

Freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen: Sie sind zwar formal selbstständig, in ihrer wirtschaftlichen Stellung jedoch einem Arbeitnehmer vergleichbar.

Praktikum: Je nach Art des Praktikums (z.B. Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum) gelten unterschiedliche Regelungen.

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