Besondere Arbeitsverhältnisse

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Besondere Arbeitsverhältnisse

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Besondere Arbeitsverhältnisse

originally published: 27/09/2023 14:11, updated: 22/01/2024 15:37

Besondere Arbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, die sich aufgrund ihrer speziellen Natur und der damit verbundenen Anforderungen von den regulären Arbeitsverhältnissen, welche wiederum durch allgemeine, für alle Arbeitnehmer geltende Regelungen charakterisiert sind, unterscheiden. Daher unterliegen sie besonderen gesetzlichen Regelungen. Diese berücksichtigen die individuellen Charakteristika bestimmter Berufsgruppen oder Beschäftigungsverhältnisse. Zu den besonderen Arbeitsverhältnissen gehören unter anderem:

Ausbildungsverhältnisse: Hierbei steht die Berufsausbildung im Vordergrund. Der Ausbildungsvertrag ist speziell durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Heimarbeitsverhältnisse: Heimarbeiter führen ihre Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte des Auftraggebers aus. Dieses Verhältnis ist im Heimarbeitsgesetz festgelegt.

Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverhältnisse: Sie sind durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.

Geschäftsführer und leitende Angestellte: Ihre Stellung im Unternehmen und die damit verbundenen besonderen Rechte und Pflichten unterscheiden sie von regulären Angestellten.

Beamtenverhältnisse: Beamte unterliegen nicht dem regulären Arbeitsrecht, sondern dem Beamtenrecht, das besondere Pflichten, wie die Treuepflicht, und Rechte, wie den besonderen Kündigungsschutz, vorsieht.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs): Hier gibt es besondere Regelungen hinsichtlich Sozialversicherung und Steuern.

Freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen: Sie sind zwar formal selbstständig, in ihrer wirtschaftlichen Stellung jedoch einem Arbeitnehmer vergleichbar.

Praktikum: Je nach Art des Praktikums (z.B. Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum) gelten unterschiedliche Regelungen.

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03/04/2020 13:30

Im folgenden Beitrag finden Sie eine Übersicht über die staatlich gewährten Hilfeleistungen in der Corona-Krise. Es können sowohl finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen und Krediten beantragt werden, als auch Maßnahmen wie Kurzarbeit und Steuerstundung deutlich unkomplizierter ergriffen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwälte für Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht Berlin
03/04/2020 13:23

Für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, ist es jetzt deutlich einfacher Zugang zum Kurzarbeitergeld zu gelangen, um Arbeitsplätze zu retten, die sonst Corona bedingt gekürzt werden müssten – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Arbeitsrecht Berlin
20/10/2009 01:07

Das Beamtenrecht, Dienstrecht und Wehrrecht regeln die Beziehung zwischen dem Staat und seinen Bediensteten, einschließlich Beamten, Angestellten und Soldaten. Diese Rechtsgebiete umfassen Aspekte wie Einstellung, Arbeitsverhältnisse, Pflichten und Rechte der Bediensteten sowie Disziplinarmaßnahmen und erfordern spezialisierte rechtliche Beratung.
28/05/2020 11:06

Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 06.07.2010 die Entscheidung des EuGH im sog. „Mangold“-Fall bestätigt und die, ihr zugrundeliegende, Verfassungsbeschwerde verworfen. Eine Ultra-vires-Kontrolle durch das BVerfG setzt einen hinreichend qualifizierten Kompetenzverstoß der europäischen Organe voraus. Dieser ist gegeben, wenn das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist. Weiterhin muss der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedsstaaten und Union im Hinblick auf das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die rechtsstaatliche Gesetzgebung erheblich ins Gewicht fallen. Das BVerfG ist demnach nur berechtigt schwerwiegende Verstöße zu überprüfen. Es wird angehalten vor der Annahme eines Ultra-vires Akts den EuGH anzurufen. Das Schaffen eines Verbots der Altersdiskriminierung durch den EuGH stellt weiterhin keinen ausbrechenden Rechtsakt dar. Der EuGH habe mit seiner Entscheidung lediglich eine neue Fallgruppe geschaffen, wie Rechtsnormen behandelt werden, welche richtlinienwidrig erlassen wurden. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verfassungsrecht
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published on 17/03/2005 00:00

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger / die Klägerin nach Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, dass er / sie keine anderweitige endgültige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an einer bundesdeutschen Hochschule inne hat, nach d
published on 30/10/2014 00:00

Tenor Die Klagen werden abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der 2. S
published on 11/07/2007 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von S
published on 19/06/2013 00:00

Tenor Der Genehmigungsbescheid des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 28. November 2003 in der Fassung der Nr. 1 der Verfügung vom 18. Juni 2013 wird aufgehoben. Im Übrigen (hinsichtlich Nr. 2 der Verfügung vom 18. Juni 2013) wird die Klag