(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden.

(2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen. Die Beschwerde muß das angefochtene Urteil bezeichnen.

(3) Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen. Die Begründung ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, einzureichen. In der Begründung muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.

(4) Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.

(5) Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß. Der Beschluß soll kurz begründet werden; von einer Begründung kann abgesehen werden, wenn sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht wird das Urteil rechtskräftig.

(6) Liegen die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 vor, kann das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß das angefochtene Urteil aufheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Lärmschutz: Klagen gegen erhöhtes Betriebsaufkommen am Flughafen Düsseldorf erfolglos

27.09.2012

der Lärmschutz in den Nachtrandstunden besitzt nicht dasselbe hohe Gewicht wie der Lärmschutz in der Nachtkernzeit-BVerwG vom 07.07.09-Az:4 B 71/08

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 18 §§.

wird zitiert von 13 §§ in anderen Gesetzen.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 80 Ausschluss der Beschwerde


Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz können vorbehaltlich des § 133 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 69 Form, Frist und Zulassung der Revision


Für die Zulassung der Revision, für die Form und Frist der Einlegung der Revision und der Einlegung der Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung sowie für die Revisionsgründe gelten die §§ 132, 133, 137 bis 139 der Verwaltungsgerichtsordnung.

Vermögensgesetz - VermG | § 37 Gerichtliches Verfahren


(1) Für das gerichtliche Verfahren gilt § 36 Abs. 1 Satz 1 entsprechend. (2) Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Gerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung

Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG | § 6 Rechtsweg


(1) Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die N
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 152


(1) Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts können vorbehaltlich des § 99 Abs. 2 und des § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochte

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 139


(1) Die Revision ist bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils oder des Beschlusses über die Zulassung der Revision nach § 134 Abs. 3 Satz 2 schriftlich einzulegen. Die Revisions

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 135


Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 2) steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn durch Bundesgesetz die Berufung ausgeschlossen ist. Die Revision kann nur eingelegt werden, wenn das Verwaltungsgerich

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 49


Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 132


(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulas

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

1806 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2007 - III ZR 27/06

bei uns veröffentlicht am 20.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 27/06 vom 20. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 544 Abs. 6 Satz 3, § 551 Abs. 3 Satz 2 Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründun

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 40/06 vom 19. Juni 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 B Wird dem Berufungskläger nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen S

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2002 - XI ZR 71/02

bei uns veröffentlicht am 01.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 71/02 vom 1. Oktober 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 2 Satz 3 a) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2003 - XII ZB 147/02

bei uns veröffentlicht am 09.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 147/02 vom 9. Juli 2003 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO §§ 520 Abs. 2 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 D Zur Frist, innerhalb derer eine versäumte Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßk

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2016 - 7 BV 15.1779

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 7 BV 15.1779 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. April 2016 (VG München, Entscheidung vom 8. Mai 2015, Az.: M 6a K 14.3379) 7. Senat Sachgebietsschlüs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 3 B 14.2652

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 14.2652 Im Namen des Volkes Urteil vom 17. März 2016 (VG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2012, Az.: M 5 K 11.3866) 3. Senat Sachgebietssc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - 10 B 14.1054

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 14.1054 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. April 2016 (VG München, Entscheidung vom 15. März 2012, Az.: M 22 K 11.42) 10. Senat Sachgebietsschlü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2017 - 15 N 13.2283

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch S

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2019 - 8 BV 18.2005

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2018 wird der Bescheid der Beklagten vom 22. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 5. Mai 2017 auch insoweit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2018 - 7 B 17.2437

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Juni 2016 - 22 B 16.611

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 3. Dezember 2015 wird einschließlich des ihm vorausgegangenen Verfahrens aufgehoben. II. Die Streitsache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. März 2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Die Berufungen werden zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten der Berufungsverfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Mai 2016 - 9 N 14.2674

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Der Bebauungsplan „An der Brachgasse - Abschnitt 2“ des Antragsgegners ist unwirksam. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Mai 2016 - 4 B 14.2771

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreck

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Juni 2016 - 15 N 15.1583

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Die am 27. März 2015 bekannt gemachte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „O.-...“ ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenents

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2016 - 15 BV 15.2441

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vol

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Mai 2016 - 4 B 15.2338

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreck

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Apr. 2015 - 7 B 14.1636

bei uns veröffentlicht am 07.04.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 7 B 14.1636 Im Namen des Volkes Urteil vom 7. April 2015 (VG Regensburg, Entscheidung vom 5. Februar 2014, Az.: RN 1 K 14.82) 7. Senat Sachgebietsschlüssel: 212

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. März 2015 - 1 N 13.354, 1 N 13.355, 1 N 13.356 u.a.

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 1 N 13.354, 1 N 13.355, 1 N 13.356, 1 N 13.357 Im Namen des Volkes Urteil Verkündet am 10. März 2015 1. Senat O., als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2018 - 8 ZB 18.1187

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - 8 B 15.129

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 6. Februar 2013 wird abgeändert. II. Es wird festgestellt, dass es sich bei der auf dem Grundstück FlNr. 277 der Gemarkung M. vorhandenen Wegefläche zwischen der Grun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Mai 2016 - 4 BV 14.2325

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Mai 2016 - 2 B 16.231

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 23. Juli 2014 wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2016 - 1 B 12.2353

bei uns veröffentlicht am 22.04.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf eine Voll

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Mai 2016 - 14 B 15.206

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Juni 2013 abgeändert und erhält folgende Fassung: Der Bescheid des Landratsamts Rosenheim vom 18. Dezember 2012 wird aufg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Mai 2016 - 14 B 15.205

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Juni 2013 abgeändert und erhält folgende Fassung: Der Bescheid des Landratsamts Rosenheim vom 18. Dezember 2012 wird aufg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2016 - 2 N 15.405

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde R. „Für ein Gebiet zwischen K.-Straße, K.- und H.-weg“, bekannt gemacht am 24. September 2014, wird insoweit für unwirksam erklärt, als textlich unter Buchstabe C. Ziffer 2.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2016 - 15 N 15.1201

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Der am 5. Dezember 2016 (erneut) bekanntgemachte Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet A.“ ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2016 - 15 N 14.1019

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Mai 2016 - 10 BV 15.958

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens in der ersten Instanz trägt die Beklagte, die Kosten für das Berufungsverfahren trägt die Klägerin. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2016 - 10 BV 14.2353

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2016 - 6 B 16.978

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. Dezember 2015 - M 2 K 15.1651 - geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 27. November 2013 wird insoweit aufgehoben, als darin e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2016 - 10 B 14.2060

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. In Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. März 2014 wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Ko

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - 21 C 14.30446

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Die Beschwerde wird verworfen. Gründe Die Beschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. September 2014, mit dem der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Mai 2016 - 3 B 13.1069

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 6. November 2012 wird in Ziffer II. wie folgt geändert: 1. Nr. 2 des Widerspruchsbescheids des Polizeipräsidiums U. vom 25. Juli 2012 wird aufgehoben. Der Beklagte trä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2016 - 22 A 15.40038

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben die Klägerinnen je zur Hälfte zu tragen. III. Die Kostenentscheidung is

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 20 B 14.30324

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 20 B 14.30324 Im Namen des Volkes Beschluss vom 11. April 2016 (VG Regensburg, Entscheidung vom 14. Februar 2013, Az.: RO 7 K 12.30371) 20. Senat Sachgebie

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2016 - 3 N 14.1545

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Juni 2015 - 15 B 13.424

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 15 B 13.424 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. Juni 2015 (VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Januar 2011, Az.: Au 4 K 10.870) 15. Senat Sachgebietssc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juni 2015 - 14 BV 14.2067

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 14 BV 14.2067 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Juni 2015 (VG München, Entscheidung vom 24. Juli 2014, Az.: M 17 K 13.3175) 14. Senat Sachgebietssc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2016 - 8 A 15.40003

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2016 - 3 BV 14.2101

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig voll

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2016 - 14 BV 15.212

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 9. Dezember 2014 wird abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids des Landesamts für Finanzen vom 20. Juni 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2016 - 11 B 15.2180

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 20. April 2015 und die verkehrsrechtliche Anordnung der Beklagten vom 5. März 2013 werden aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. März 2016 - 10 B 15.180

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. März 2016 - 11 B 15.2093

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 11 B 15.2093 Im Namen des Volkes Urteil vom 7. März 2016 (VG München, Entscheidung vom 13. Mai 2015, Az.: M 6b K 14.1427) 11. Senat Sachgebietsschlü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 3 B 15.327

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 15.327 Im Namen des Volkes Urteil vom 17. März 2016 (VG München, Entscheidung vom 16. Mai 2013, Az.: M 12 K 12.1155) 3. Senat Sachgebietsschlüss

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Mai 2016 - 22 N 15.1526

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor I. Die Verordnung der Antragsgegnerin vom 27. Mai 2015 (ABl S. 185) zur Änderung der Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses (Ladenschlussverordnung) vom 6. Juli 1982 (ABl S. 145),

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2016 - 2 N 15.1060

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2017 - 7 B 16.153

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollst

Referenzen

(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das...