Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 9 Öffentliche Ausschreibung
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Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk Inhaltsverzeichnis
Die zuständige Behörde hat die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger öffentlich auszuschreiben. Sie kann
- 1.
die Bestellung für einen oder mehrere bestimmte Bezirke oder - 2.
das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ausschreiben.
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published on 04/03/2015 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
III.
Der Streitwert für das Beschwer
published on 16/12/2014 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
published on 21/12/2015 00:00
Tenor
1. Die Anträge werden abgelehnt.
2. Der Antragsteller hat die Kosten der Verfahren zu tragen. Der Beigeladene hat seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
published on 14/01/2014 00:00
Tenor
1. Der Beklagte wird ab Rechtskraft dieses Urteils unter Aufhebung seines den Kläger betreffenden Bescheids vom 18. Oktober 2012, unter Aufhebung des Bescheids vom 17. Oktober 2012 und unter Aufhebung seines den Beigeladenen betreffen
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