Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 13 Allgemeine Aufgaben
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kontrollieren die Einhaltung der Pflichten der Eigentümer nach § 1 Abs. 1 und 2 und führen die Kehrbücher.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
zitiert 1 andere §§ aus dem .
13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ist verpflichtet, fristgerecht Folgendes zu veranlassen: 1. die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie2. die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittlere...