Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 13 Allgemeine Aufgaben

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kontrollieren die Einhaltung der Pflichten der Eigentümer nach § 1 Abs. 1 und 2 und führen die Kehrbücher.

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Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 1 Eigentümerpflichten; Verordnungsermächtigungen


(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ist verpflichtet, fristgerecht Folgendes zu veranlassen: 1. die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie2. die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittl

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2015 - 21 BV 14.989

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2014 - 21 BV 14.1435

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 3. April 2014 verpflichtet, ihren Bescheid vom 19. August 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. November 2013 bezüglich der Höhe der

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Jan. 2017 - Au 5 K 15.1862

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2015 - 1 BV 14.824

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherhe

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Feb. 2016 - RN 5 S 16.161

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Dez. 2014 - M 16 K 14.1963

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Jan. 2014 - AN 4 K 12.02097

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird ab Rechtskraft dieses Urteils unter Aufhebung seines den Kläger betreffenden Bescheids vom 18. Oktober 2012, unter Aufhebung des Bescheids vom 17. Oktober 2012 und unter Aufhebung seines den Beigeladenen betreffen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2014 - 22 B 13.1709

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 5. März 2013 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenent

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2015 - 21 BV 14.824

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 01. Juli 2015 - W 6 K 15.22

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 6 K 15.22 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Juli 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr: 470 Hauptpunkte: Schornsteinfegerrecht; Aufsichtsmaßnahme gegen b

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 14. Aug. 2013 - 9 K 1213/12

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vo

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 08. Mai 2013 - 1 A 12/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

Tenor Auf Antrag der Kläger wird die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18. Dezember 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 6 K 490/11 – nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zur Klärung der Frage, ob die im Fe

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(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ist verpflichtet, fristgerecht Folgendes zu veranlassen: 1. die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie2. die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittlere...