Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 14b Gegenstands- und Streitwert
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Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk Inhaltsverzeichnis
In Widerspruchsverfahren oder in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die einen Feuerstättenbescheid zum Gegenstand haben, betragen der Gegenstandswert und der Streitwert jeweils 500 Euro.
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published on 08/03/2019 00:00
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 250,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt vorläuf
published on 04/09/2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 500 € festgesetzt.
Gr
published on 05/09/2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und - insoweit unter Änderung des Beschlusses des
published on 28/06/2019 00:00
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 250,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt vorläuf
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