Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 7 Bezirke

Für die Überprüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 1 Abs. 1 und 2 richtet die zuständige Behörde Bezirke, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit, ein.

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Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 1 Eigentümerpflichten; Verordnungsermächtigungen


(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ist verpflichtet, fristgerecht Folgendes zu veranlassen: 1. die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie2. die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittl

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 13 BerRehaG.

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Apr. 2014 - 12 K 13.5867

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 30. Jan. 2017 - 6 S 1293/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. Juni 2016 - 1 K 2018/16 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. März 2016 - 6 S 2239/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Auf die Beschwerden des Antragsgegners und des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 09. Oktober 2015 - 4 K 2334/15 - geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Wider

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - 7 C 5/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen einen Feuerstättenbescheid. 2

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(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ist verpflichtet, fristgerecht Folgendes zu veranlassen: 1. die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie2. die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittlere...
(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ist verpflichtet, fristgerecht Folgendes zu veranlassen: 1. die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie2. die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittlere...