Patentgesetz - PatG | § 7

Patentgesetz - PatG | § 7
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Patentgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Damit die sachliche Prüfung der Patentanmeldung durch die Feststellung des Erfinders nicht verzögert wird, gilt im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt der Anmelder als berechtigt, die Erteilung des Patents zu verlangen.

(2) Wird ein Patent auf Grund eines auf widerrechtliche Entnahme (§ 21 Abs. 1 Nr. 3) gestützten Einspruchs widerrufen oder führt der Einspruch zum Verzicht auf das Patent, so kann der Einsprechende innerhalb eines Monats nach der amtlichen Mitteilung hierüber die Erfindung selbst anmelden und die Priorität des früheren Patents in Anspruch nehmen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Das Patent wird widerrufen (§ 61), wenn sich ergibt, daß 1. der Gegenstand des Patents nach den §§ 1 bis 5 nicht patentfähig ist,2. das Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, daß ein Fachmann sie ausführen kann,3. der w

(1) Wer ohne Verschulden verhindert war, dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Patentgericht gegenüber eine Frist einzuhalten, deren Versäumung nach gesetzlicher Vorschrift einen Rechtsnachteil zur Folge hat, ist auf Antrag wieder in den vorig
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Das Patent wird widerrufen (§ 61), wenn sich ergibt, daß 1. der Gegenstand des Patents nach den §§ 1 bis 5 nicht patentfähig ist,2. das Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, daß ein Fachmann sie ausführen kann,3. der w
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
17 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 24/07/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 17/05 vom 24. Juli 2007 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend das Patent 198 51 320 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein AngussvorrichtungfürSpritzgießwerkzeuge PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3, § 101 Abs. 2 a) Bere
published on 17/05/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 53/08 Verkündet am: 17. Mai 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 11/10/2004 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 2/04 vom 11. Oktober 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend das Patent 198 56 649 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Verspätete Zahlung der Einspruchsgebühr PatG §§ 59 Abs. 1, 123 Abs.
published on 22/02/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 43/08 vom 22. Februar 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Schweißheizung PatG § 21 Abs. 1 Nr. 3 Das Patent ist wegen widerrechtlicher Entnahme auch dann zu wi
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

Annotations

(1) Das Patent wird widerrufen (§ 61), wenn sich ergibt, daß 1. der Gegenstand des Patents nach den §§ 1 bis 5 nicht patentfähig ist,2. das Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, daß ein Fachmann sie ausführen kann,3. der wesentliche...