(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Patentstreitsachen), sind die Zivilkammern der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Patentstreitsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigungen auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Länder können außerdem durch Vereinbarung den Gerichten eines Landes obliegende Aufgaben insgesamt oder teilweise dem zuständigen Gericht eines anderen Landes übertragen.

(3) Von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in dem Rechtsstreit entstehen, sind die Gebühren nach § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 39 Zuständigkeit


(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers sind die für Patentstreitsachen zuständigen Gerichte (§ 143 des Patentgesetzes) ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig. Die Vorschriften über das Verfahren in

Gesetz über internationale Patentübereinkommen - IntPatÜbkG | § 10 Zuständigkeit von Gerichten


(1) Ist nach dem Protokoll über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen über den Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patents die Zuständigkeit der Gerichte im Geltungsbereich dieses Gesetzes begründet, so richtet s
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Patentgesetz - PatG | § 102


(1) Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof schriftlich einzulegen. (2) In dem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof gelten die Bestimmungen des § 144 über die Streitwer
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 13 Wertgebühren


(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem Gegen- standswert bis ... Eurofür jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euroum ... E

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55 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2013 - X ZB 15/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 15/12 vom 20. März 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Patentstreitsache II PatG § 143 a) Bei der Honorarklage eines Rechts- oder Patentanwalts handelt es sich nicht.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2019 - X ZB 5/17

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 5/17 vom 29. April 2019 in der Rechtsbeschwerdesache ECLI:DE:BGH:2019:290419BXZB5.17.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. April 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2019 - X ZB 4/17

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/17 vom 29. April 2019 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Kommunikationssystem ZPO § 91; PatG § 143 Abs. 3; RVG § 19; RVG-VV Nr. 3403 In einer Patentstreitsache s

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZB 11/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 11/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren PatG § 84 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2 Im P

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZB 6/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 6/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bach

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2004 - I ZB 6/04

bei uns veröffentlicht am 12.08.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 6/04 vom 12. August 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Mitwirkender Patentanwalt MarkenG (Fassung bis zum 1.7.2004) § 140 Abs. 3; BRAGO § 11 Abs. 1 Satz 4 und 5 Di

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2013 - I ZB 42/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 42/13 vom 12. September 2013 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm und die Richter Pokra

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2013 - I ZB 40/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 40/13 vom 12. September 2013 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm und die Richter Pokra

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2013 - I ZB 39/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 39/13 vom 12. September 2013 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein Klageerhebung an einem dritten Ort ZPO §§ 32, 35, 91 Abs. 2 Satz 1 Ein die Kostenerstattung gem

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2011 - X ZB 4/09

bei uns veröffentlicht am 22.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/09 vom 22. Februar 2011 in der Rechtsbeschwerdesache Nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Patentstreitsache PatG § 143 Abs. 1 Der Begriff der Patentstreitsache ist grundsä

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2006 - I ZB 57/05

bei uns veröffentlicht am 18.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 57/05 vom 18. Mai 2006 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Erstattung von Patentanwaltskosten GeschmMG § 15 Abs. 5 i.d.F. v. 13.12.2001; GebrMG § 27 Abs. 5 i.d.F. v. 13

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Jan. 2018 - M 30 K 17.1091

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht … * verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Landgerichts … * vorbehalten.

Arbeitsgericht München Beschluss, 07. Aug. 2015 - 27 Ca 6552/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet. Gründe I. Die Parteien streiten um die Zahlung einer Erfindervergütung. Der Kläger war vom 01.10.1994 bis zum 13.01.2013 bei der Beklagte

Landgericht München I Endurteil, 17. Jan. 2018 - 7 O 17955/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. II. Die Klagepartei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung

Landgericht München I Endurteil, 11. Jan. 2018 - 7 O 16124/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Der Beklagtenpartei wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bi

Landgericht München I Endurteil, 22. Feb. 2018 - 7 O 4209/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagtenpartei hat vor der Vollstreckungsleistung in Höhe von 110% des jew

Landgericht München I Endurteil, 15. Okt. 2015 - 7 O 18276/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs

Landgericht München I Endurteil, 15. Okt. 2015 - 7 O 18277/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs

Landgericht München I Endurteil, 30. Juli 2015 - 7 O 26546/13

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft von bis zu se

Landgericht München I Endurteil, 13. Dez. 2018 - 7 O 19301/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1.es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis z

Landgericht München I Endurteil, 02. Juni 2016 - 7 O 19987/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen: III. Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläu

Landgericht München I Endurteil, 08. Jan. 2015 - 7 O 28263/13

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Streithilfe zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages v

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Okt. 2018 - M 30 K 18.2425

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht München I verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Landgerichts München I vorbehalten. G

Landgericht München II Endurteil, 31. Jan. 2019 - 7 O 14461/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Ta

Landgericht München II Endurteil, 31. Jan. 2019 - 7 O 14456/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagtenseite gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorlä

Landgericht München II Endurteil, 20. Dez. 2018 - 7 O 10496/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sech

Landgericht München II Endurteil, 20. Dez. 2018 - 7 O 10495/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu s

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 26. Okt. 2018 - 8 W 91/18

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 23.8.2018 geändert : Die Klägerin hat der Beklagten Kosten in Höhe von € 284 zu erstatten. Die Klägerin hat die Kosten des

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Feb. 2018 - 6 W 79/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 02.05.2016, Az. 7 O 30/12, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rechtsbeschwerde wird

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Okt. 2016 - I ZR 93/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine zugelassene Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Mai 2016 - 9 AZB 3/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Dezember 2015 - 10 Ta 337/15 - wird zurückgewiesen.

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 52/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014 mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehrzahl von Kommunika

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 51/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013 1. (nur die Beklagten zu 1) und 2)) mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunika

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 49/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.01.2013 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem ersten

Landgericht Düsseldorf Urteil, 08. Okt. 2015 - 4b O 30/13

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor I. Das Versäumnisurteil vom 16.12.2014 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass Unterlassung nach Ziffer I. 1. des Tenors nur für die Zeit bis zum 05.07.2015 verlangt werden kann und auch die tenorierte Auskunft, der Schadensersatz sowie

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Aug. 2015 - X ZB 5/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z B 5 / 1 4 vom 25. August 2015 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Festsetzung der Patentanwaltsvergütung RVG § 11 Die Vergütung des Patentanwalts für die Vertr

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Aug. 2015 - X ZB 6/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z B 6 / 1 4 vom 25. August 2015 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. August 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Gröning, Dr. Grabin

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Juli 2015 - 4b O 50/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor I.              Die Klage wird abgewiesen. II.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin. Diese trägt die Streithelferin selbst. III.              Das Urteil ist

Landgericht Mannheim Beschluss, 28. Apr. 2015 - 2 O 46/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Der Rechtsstreit wird an die Kammer für Handelssachen - im Hause - verwiesen. Gründe   I. 1 Die

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. März 2015 - I-2 W 3/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss II der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. November 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juli 2014 - I-2 U 78/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor A. Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 16. Juli 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: Der Bekl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Juli 2014 - I-2 W 10/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor . Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten vom 5. Februar 2014 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2014 dahin abgeändert, dass die Verfügungsklägerin weitere 4.800,-- Euro nebst Zinsen in

Landgericht Freiburg Urteil, 09. Mai 2014 - 12 O 62/13

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 690.200,00 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 10.1.2013 zu zahlen. 2. Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Landgericht Düsseldorf Urteil, 09. Apr. 2014 - 4a O 121/14

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor I.              Die Beklagte wird verurteilt, 1.              den Klägern Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf das Schweißsystem IP-plus der Klägerin zu 1) gegenüber Dritten wörtlich oder s

Landgericht Mannheim Urteil, 08. März 2013 - 7 O 139/12

bei uns veröffentlicht am 08.03.2013

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Feb. 2013 - 2 U 123/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 19.06.2012 wird mit der Maßgabez u r ü c k g e w i e s e n,dass das angefochtene Urteil in dessenAusspruch Ziff. 3 (Rechnungslegung)nach Klagerüc

Landgericht Mannheim Urteil, 09. Dez. 2011 - 7 O 122/11

bei uns veröffentlicht am 09.12.2011

Tenor l. Die Beklagte wird verurteilt, 1.a) es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern, die zur Durchführung des folgenden Verfahrens ausgebildet sind:

Landgericht Mannheim Beschluss, 02. Aug. 2010 - 2 O 88/10

bei uns veröffentlicht am 02.08.2010

Tenor Das Landgericht Mannheim erklärt sich nach § 281 Abs. 1 ZPO für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin an das örtlich zuständige Landgericht Düsseldorf - Patentstreitkammern -. Gründe   I.

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Juli 2010 - 2 W 67/10

bei uns veröffentlicht am 26.07.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Magdeburg vom 11. Juni 2010 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Gründe I. 1 Die Kläge

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 10. Juni 2010 - 5 AZB 3/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten zu 10. und 11. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16. Dezember 2009 - 2 Ta 140/09 - aufgehoben, sowe

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(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem Gegen- standswert bis ... Eurofür jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euroum ... Euro...
(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem Gegen- standswert bis ... Eurofür jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euroum ... Euro...