(1) Eine Erfindung ist zur Erteilung eines Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden.

(2) Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Patentanmeldungen entgegenzunehmen. Eine Anmeldung, die ein Staatsgeheimnis (§ 93 Strafgesetzbuch) enthalten kann, darf bei einem Patentinformationszentrum nicht eingereicht werden.

(3) Die Anmeldung muß enthalten:

1.
den Namen des Anmelders;
2.
einen Antrag auf Erteilung des Patents, in dem die Erfindung kurz und genau bezeichnet ist;
3.
einen oder mehrere Patentansprüche, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll;
4.
eine Beschreibung der Erfindung;
5.
die Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen.

(4) Die Erfindung ist in der Anmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, daß ein Fachmann sie ausführen kann.

(5) Die Anmeldung darf nur eine einzige Erfindung enthalten oder eine Gruppe von Erfindungen, die untereinander in der Weise verbunden sind, daß sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen.

(6) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Form und die sonstigen Erfordernisse der Anmeldung zu erlassen. Es kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf das Deutsche Patent- und Markenamt übertragen.

(7) Auf Verlangen des Deutschen Patent- und Markenamts hat der Anmelder den Stand der Technik nach seinem besten Wissen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und in die Beschreibung (Absatz 3) aufzunehmen.

(8) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Hinterlegung von biologischem Material, den Zugang hierzu einschließlich des zum Zugang berechtigten Personenkreises und die erneute Hinterlegung von biologischem Material zu erlassen, sofern die Erfindung die Verwendung biologischen Materials beinhaltet oder sie solches Material betrifft, das der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist und das in der Anmeldung nicht so beschrieben werden kann, daß ein Fachmann die Erfindung danach ausführen kann (Absatz 4). Es kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf das Deutsche Patent- und Markenamt übertragen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Patentverordnung - PatV | § 9 Patentansprüche


(1) In den Patentansprüchen kann das, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 des Patentgesetzes), einteilig oder nach Oberbegriff und kennzeichnendem Teil geteilt (zweiteilig) gefasst sein.♦ In beiden Fällen kann die
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Patentgesetz - PatG | § 44


(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft auf Antrag, ob die Anmeldung den Anforderungen der §§ 34, 37 und 38 genügt und ob der Gegenstand der Anmeldung nach den §§ 1 bis 5 patentfähig ist. (2) Der Antrag kann von dem Anmelder und jedem Dritte

Patentgesetz - PatG | § 43


(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt ermittelt auf Antrag den Stand der Technik, der für die Beurteilung der Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung in Betracht zu ziehen ist, und beurteilt vorläufig die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindun

Patentgesetz - PatG | § 35


(1) Der Anmeldetag der Patentanmeldung ist der Tag, an dem die Unterlagen nach § 34 Abs. 3 Nr. 1 und 2 und, soweit sie jedenfalls Angaben enthalten, die dem Anschein nach als Beschreibung anzusehen sind, nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 1. beim Deutschen Paten

Patentgesetz - PatG | § 49a


(1) Beantragt der als Patentinhaber Eingetragene einen ergänzenden Schutz, so prüft die Patentabteilung, ob die Anmeldung der entsprechenden Verordnung der Europäischen Gemeinschaften sowie dem Absatz 5 und dem § 16a entspricht. (2) Genügt die An
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafgesetzbuch - StGB | § 93 Begriff des Staatsgeheimnisses


(1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2011 - X ZB 11/10

bei uns veröffentlicht am 18.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 11/10 vom 18. Juli 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Patentanmeldung 10 2007 045 086.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2011 - X ZB 10/10

bei uns veröffentlicht am 18.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/10 vom 18. Juli 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Patentanmeldung 10 2008 032 908.8 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Polierendpunktbestimmung PatG § 35; PatV § 14 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2011 - X ZB 8/10

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 8/10 vom 19. Juli 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Telefonsystem PatG §§ 34, 102 Abs. 5, §§ 80, 109; ZPO § 269 Abs. 3 a) Die Rücknahme einer Patentanm

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - I ZR 46/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 46/07 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2007 - X ZB 4/06

bei uns veröffentlicht am 06.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/06 vom 6. Februar 2007 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 198 12 570.4-22 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, den R

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2012 - X ZB 10/11

bei uns veröffentlicht am 16.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/11 vom 16. Oktober 2012 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Steckverbindung PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4, § 3 Abs. 1 Schematische Darstellungen, wie sie üblicherw

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Apr. 2007 - X ZR 64/04

bei uns veröffentlicht am 24.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 64/04 Verkündet am: 24. April 2007 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Polymer-Li

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2005 - X ZR 72/04

bei uns veröffentlicht am 21.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 72/04 Verkündet am: 21. Dezember 2005 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2007 - X ZB 6/05

bei uns veröffentlicht am 27.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 6/05 vom 27. Juni 2007 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja Informationsübermittlungsverfahren II PatG § 21 Abs. 2 Das Patent darf im Einspruchs(beschwerde)verfahren nur da

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2004 - X ZR 199/00

bei uns veröffentlicht am 30.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 199/00 Verkündet am: 30. März 2004 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2007 - X ZR 182/04

bei uns veröffentlicht am 16.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 182/04 Verkündet am: 16. Oktober 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2007 - X ZR 226/02

bei uns veröffentlicht am 16.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkün in der Patentnichtigkeitssache X ZR 226/02 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Sammelhefter II PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4, § 38; ZPO § 69 a) Wird von mehreren, ein Ausführungsbeispiel der

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Mai 2001 - X ZR 168/97

bei uns veröffentlicht am 03.05.2001

Berichtigt durch Beschluß vom 22. Mai 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 168/97 Verkündet am: 3. Mai 2001 Wermes Justizhauptsekretär

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. März 2006 - X ZB 5/04

bei uns veröffentlicht am 14.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 5/04 vom 14. März 2006 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 197 81 850.1-53 Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja Mikroprozessor PatG §§ 34, 48 a) Es ist zulässig, über die Paten

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Sept. 2013 - X ZB 8/12

bei uns veröffentlicht am 11.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 8/12 vom 11. September 2013 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren PatG § 21 Abs. 2 Nr. 1, PatG § 34 Abs. 4 a) Dem Patentanmelder is

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2018 - X ZB 6/17

bei uns veröffentlicht am 05.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 6/17 vom 5. November 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Schwammkörper PatG § 39; PatKostG § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 2 Die Teilungserklärung gilt nicht deshalb als nicht abg

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2010 - X ZR 51/06

bei uns veröffentlicht am 11.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 51/06 Verkündet am: 11. Mai 2010 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2000 - X ZB 36/98

bei uns veröffentlicht am 28.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 36/98 vom 28. März 2000 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend das Patent 44 36 678 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein PatG 1981 § 39 - Graustufenbild - Dem Patentanmelder bleibt im Erteilungsverfahren die

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2017 - III ZA 6/17

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZA 6/17 vom 16. März 2017 in dem Prozesskostenhilfeverfahren ECLI:DE:BGH:2017:160317BIIIZA6.17.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. März 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Aug. 2010 - X ZB 9/09

bei uns veröffentlicht am 31.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 9/09 vom 31. August 2010 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Patentanmeldung 103 59 317.9-35 Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Bildunterstützung bei Katheternavigation PatG §§ 14, 34 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2017 - X ZR 11/15

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 11/15 Verkündet am: 17. Januar 2017 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Landgericht Düsseldorf Urteil, 03. März 2016 - 4b O 82/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor I. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, 1. der Klägerin zu 2. unter Vorlage eines einheitlichen, geordneten Verzeichnisses vollständig darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie – die Beklagte zu 1. – in der Zeit vom 02.12.2004 bis zum

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 120/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.04.2011 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem e

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 49/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.01.2013 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem ersten

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2015 - X ZR 11/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 11/13 Verkündet am: 27. Oktober 2015 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Referenzen

(1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der...