(1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit die Inanspruchnahme aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls und der Gebote von Treu und Glauben für den Verletzer oder Dritte zu einer unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte führen würde. In diesem Fall ist dem Verletzten ein angemessener Ausgleich in Geld zu gewähren. Der Schadensersatzanspruch nach Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.

(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung eingeholt hätte.

(3) Ist Gegenstand des Patents ein Verfahren zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils das gleiche Erzeugnis, das von einem anderen hergestellt worden ist, als nach dem patentierten Verfahren hergestellt. Bei der Erhebung des Beweises des Gegenteils sind die berechtigten Interessen des Beklagten an der Wahrung seiner Herstellungs- und Betriebsgeheimnisse zu berücksichtigen.

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Zollrecht: Pflicht des Spediteurs zur Einwilligung in Vernichtung beschlagnahmter

13.12.2011

Den Spediteur, der auf Vernichtung angeblich patentverletzender Ware in Anspruch genommen wird, trifft keine prozessuale Obliegenheit zur Beschaffung der für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen über die nähere Bes
Zollrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Einwand der Zwangslizenz im Patentverletzungsverfahren um Industriestandard

16.11.2011

Der aus einem Patent in Anspruch genommene Beklagte kann gegenüber dem Unterlassungsbegehren des klagenden Patentinhabers einwenden, dieser missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, wenn er sich

Referenzen - Gesetze | § 139 PatG

§ 139 PatG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 139 PatG wird zitiert von 4 anderen §§ im Patentgesetz.

Patentgesetz - PatG | § 16a


(1) Für das Patent kann nach Maßgabe von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften über die Schaffung von ergänzenden Schutzzertifikaten, auf die im Bundesgesetzblatt hinzuweisen ist, ein ergänzender Schutz beantragt werden, der sich an den Ablauf

Patentgesetz - PatG | § 142


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zustimmung des Patentinhabers oder des Inhabers eines ergänzenden Schutzzertifikats (§§ 16a, 49a) 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents od

Patentgesetz - PatG | § 145


Wer eine Klage nach § 139 erhoben hat, kann gegen den Beklagten wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung auf Grund eines anderen Patents nur dann eine weitere Klage erheben, wenn er ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, auch dieses Pa

Patentgesetz - PatG | § 140d


(1) Der Verletzte kann den Verletzer bei einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung in den Fällen des § 139 Abs. 2 auch auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen oder einen geeigneten Zugang zu den entsprechenden Unterlagen
§ 139 PatG zitiert 1 andere §§ aus dem Patentgesetz.

Patentgesetz - PatG | § 9


Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzust

Referenzen - Urteile | § 139 PatG

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2011 - X ZR 56/09

bei uns veröffentlicht am 12.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 56/09 Verkündet am: 12. Juli 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2013 - X ZR 69/11

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 69/11 Verkündet am: 7. Mai 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2019 - X ZR 109/16

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 109/16 Verkündet am: 26. März 2019 Zöller Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2007 - X ZR 173/02

bei uns veröffentlicht am 09.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 173/02 Verkündet am: 9. Januar 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2004 - X ZR 82/03

bei uns veröffentlicht am 03.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 82/03 Verkündet am: 3. Juni 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Drehzahlermit

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juli 2012 - X ZR 51/11

bei uns veröffentlicht am 24.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 51/11 Verkündet am: 24. Juli 2012 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Flaschenträger

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Aug. 2012 - X ZR 33/10

bei uns veröffentlicht am 21.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 33/10 Verkündet am: 21. August 2012 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZR 7/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 7/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rohrmuffe ZPO § 286 E; GG Art. 103 Abs. 1 Im Patentverletzungsprozess lässt sich allein aus § 286 ZPO nicht d

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2002 - X ZR 36/01

bei uns veröffentlicht am 26.02.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 36/01 vom 26. Februar 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Funkuhr PatG 1981 § 139; BGB § 840 Zur Verantwortlichkeit eines im Ausland ansässigen Lieferanten für die Verletzung

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2008 - I ZB 68/08

bei uns veröffentlicht am 18.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 68/08 vom 18. Dezember 2008 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Auskunft über Tintenpatronen ZPO § 888 a) Verfügt nicht die zur Auskunftserteilung verurteilte Konz

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2002 - X ZR 168/00

bei uns veröffentlicht am 12.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 168/00 Verkündet am: 12. März 2002 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Schneidmesser

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2007 - X ZR 113/04

bei uns veröffentlicht am 27.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 113/04 Verkündet am: 27. Februar 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk ja BGHZ: nein BGHR: ja Rohr

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2005 - X ZR 247/02

bei uns veröffentlicht am 25.07.2005

Berichtigt durch Beschluß vom 25. Juli 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 247/02 Verkündet am: 7. Juni 2005 Weschenfelder Justizhauptse

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2012 - X ZR 111/09

bei uns veröffentlicht am 21.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 111/09 Verkündet am: 21. Februar 2012 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2007 - 5 StR 72/07

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

5 StR 72/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 24. Mai 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Mai 2007 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2011 - X ZR 86/10

bei uns veröffentlicht am 05.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 86/10 Verkündet am: 5. April 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2005 - X ZR 20/02

bei uns veröffentlicht am 11.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 20/02 Verkündet am: 11. Januar 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Mai 2004 - X ZR 234/02

bei uns veröffentlicht am 04.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 234/02 Verkündet am: 4. Mai 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2001 - X ZR 50/99

bei uns veröffentlicht am 25.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 50/99 Verkündet am: 25. April 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat a

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 40/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 40/02 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja S

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2006 - X ZR 76/05

bei uns veröffentlicht am 05.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 76/05 Verkündet am: 5. Dezember 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ :ja BGHR :ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Sept. 2013 - X ZR 130/12

bei uns veröffentlicht am 03.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 130/12 vom 3. September 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Kabelschloss PatG § 139 Abs. 2 Bei der Bestimmung des herauszugebenden Anteils des Verletzergewinns, der du

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2011 - X ZR 144/08

bei uns veröffentlicht am 22.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 144/08 Verkündet am: 22. Februar 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat a

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2006 - X ZR 169/04

bei uns veröffentlicht am 16.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 169/04 Verkündet am: 16. Mai 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Kunststoffbügel

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2006 - X ZR 153/03

bei uns veröffentlicht am 13.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 153/03 Verkündet am: 13. Juni 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Mai 2008 - X ZR 180/05

bei uns veröffentlicht am 20.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 180/05 Verkündet am: 20. Mai 2008 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Ti

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Aug. 2006 - X ZR 114/03

bei uns veröffentlicht am 01.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 114/03 Verkündet am: 1. August 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Restschad

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - X ZR 100/00

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 100/00 Verkündet am: 13. März 2003 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Enalapril ErstrG

Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2000 - X ZR 115/98

bei uns veröffentlicht am 14.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 115/98 Verkündet am: 14. März 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja.

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2010 - X ZR 79/07

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 79/07 Verkündet am: 18. Mai 2010 Anderer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Steuerv

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2003 - X ZR 114/00

bei uns veröffentlicht am 30.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 114/00 Verkündet am: 30. September 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 286

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2005 - X ZR 126/01

bei uns veröffentlicht am 30.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 126/01 Verkündet am: 30. März 2005 Groß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja .

Landgericht München I Endurteil, 24. Juni 2016 - 21 O 5583/16

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor I. Die einstweilige Verfügung vom 06.04.2016 wird bestätigt. II. Die Antragsgegnerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Tatbestand Die Parteien streiten im Rahmen einer einstweiligen Ve

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2018 - 6 W 164/18

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 14.12.2017 - 7 O 17693/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Landgericht München I Endurteil, 21. Apr. 2016 - 7 O 5930/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bi

Landgericht München I Endurteil, 21. Apr. 2016 - 7 O 16945/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis z

Oberlandesgericht München Endurteil, 02. Feb. 2017 - 6 U 2748/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 02. Juli 2015, Az. 7 O 5234/14, dahingehend abgeändert, dass in I.1 des Tenors im Absatz „… in der Bundesrepublik Deutschland

Landgericht München I Beschluss, 21. Sept. 2017 - 7 O 15818/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor I. Der Rechtsstreit wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den am 30.08.2016 erhobenen Einspruch gegen das Klagepatent EP 1 841 482 ausgesetzt. II. Der Streitwert wird auf EUR 1.300.000,- festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Urteil, 22. Okt. 2015 - 6 U 4891/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 20.11.2014, Az. 7 0 13161/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Senatsurteil und das

Landgericht München I Endurteil, 17. Jan. 2018 - 7 O 17955/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. II. Die Klagepartei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung

Landgericht München I Endurteil, 22. Jan. 2015 - 7 O 13885/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Beschluss Der Antrag der Verfügungsbeklagten auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung vom 07.01.2015 wird zurückgewiesen. Tatbestand Die Verfügungsklägerin nimmt die Verfügungsbeklagte wegen Ve

Landgericht München I Endurteil, 18. Juni 2015 - 7 O 28930/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250,0000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu 2 Jah

Landgericht München I Endurteil, 15. Okt. 2015 - 7 O 18276/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs

Landgericht München I Endurteil, 15. Okt. 2015 - 7 O 18277/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs

Landgericht München I Endurteil, 02. Juli 2015 - 7 O 5234/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von EUR 5.- bis EUR 250.000.-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis z

Landgericht München I Endurteil, 30. Juli 2015 - 7 O 26546/13

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft von bis zu se

Landgericht München I Endurteil, 13. Dez. 2018 - 7 O 19301/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1.es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis z

Landgericht München I Endurteil, 17. Nov. 2016 - 7 O 16786/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor 1. Die einstweilige Verfügung vom 28.07.2016 wird aufgehoben. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 3. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Da

Landgericht München I Schlussurteil, 20. Nov. 2014 - 7 O 13161/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig volls

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 34 SchH 18/13

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass für den Streit der Parteien um Schadensersatzansprüche wegen Abbruchs der Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit dem Software License Agreement vom 12. Dezember 2010 ein Schiedsverfahren nach den Sch