(1) Das Patent hat ferner die Wirkung, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers im Geltungsbereich dieses Gesetzes anderen als zur Benutzung der patentierten Erfindung berechtigten Personen Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder zu liefern, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn es sich bei den Mitteln um allgemein im Handel erhältliche Erzeugnisse handelt, es sei denn, daß der Dritte den Belieferten bewußt veranlaßt, in einer nach § 9 Satz 2 verbotenen Weise zu handeln.

(3) Personen, die die in § 11 Nr. 1 bis 3 genannten Handlungen vornehmen, gelten im Sinne des Absatzes 1 nicht als Personen, die zur Benutzung der Erfindung berechtigt sind.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Patentgesetz - PatG | § 9


Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzust

Patentgesetz - PatG | § 11


Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;2. Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen;2a. die Nutzung

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91 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2013 - X ZR 69/11

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 69/11 Verkündet am: 7. Mai 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2007 - X ZR 173/02

bei uns veröffentlicht am 09.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 173/02 Verkündet am: 9. Januar 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2004 - X ZR 82/03

bei uns veröffentlicht am 03.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 82/03 Verkündet am: 3. Juni 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Drehzahlermit

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2007 - X ZR 53/04

bei uns veröffentlicht am 30.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 53/04 Verkündet am: 30. Januar 2007 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Funkuhr I

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Aug. 2012 - X ZR 33/10

bei uns veröffentlicht am 21.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 33/10 Verkündet am: 21. August 2012 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2005 - X ZR 14/03

bei uns veröffentlicht am 05.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 14/03 Verkündet am: 5. Juli 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit BGHR: ja BGHZ: nein Nachschlagewerk: ja Abg

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2007 - X ZR 113/04

bei uns veröffentlicht am 27.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 113/04 Verkündet am: 27. Februar 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk ja BGHZ: nein BGHR: ja Rohr

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2007 - X ZR 38/06

bei uns veröffentlicht am 27.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 38/06 Verkündet am: 27. Februar 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Pipettensys

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2005 - X ZR 247/02

bei uns veröffentlicht am 25.07.2005

Berichtigt durch Beschluß vom 25. Juli 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 247/02 Verkündet am: 7. Juni 2005 Weschenfelder Justizhauptse

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2005 - X ZR 79/04

bei uns veröffentlicht am 22.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 79/04 Verkündet am: 22. November 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein ex

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2005 - X ZR 233/01

bei uns veröffentlicht am 11.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 233/01 Verkündet am: 11. Januar 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : j

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2007 - X ZR 167/05

bei uns veröffentlicht am 18.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 167/05 Verkündet am: 18. September 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Mai 2004 - X ZR 48/03

bei uns veröffentlicht am 04.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 48/03 Verkündet am: 4. Mai 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Flügelradzähler Pa

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2009 - I ZR 123/06

bei uns veröffentlicht am 15.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 123/06 Verkündet am: 15. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2006 - X ZR 153/03

bei uns veröffentlicht am 13.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 153/03 Verkündet am: 13. Juni 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2000 - I ZR 193/97

bei uns veröffentlicht am 11.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 193/97 Verkündet am: 11. Mai 2000 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja stüssy EG Ar

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2000 - X ZR 176/98

bei uns veröffentlicht am 10.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 176/98 Verkündet am: 10. Oktober 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Lufthei

Landgericht München I Endurteil, 21. Apr. 2016 - 7 O 5930/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bi

Landgericht München I Endurteil, 21. Apr. 2016 - 7 O 16945/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis z

Oberlandesgericht München Urteil, 22. Okt. 2015 - 6 U 4891/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 20.11.2014, Az. 7 0 13161/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Senatsurteil und das

Landgericht München I Endurteil, 11. Jan. 2018 - 7 O 16124/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Der Beklagtenpartei wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bi

Landgericht München I Endurteil, 13. Aug. 2015 - 7 O 16835/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor I. Das Verfahren wird abgetrennt, soweit die Klägerin die Beklagte aus unmittelbarer Verletzung der Ansprüche 1 und 2 in Anspruch nimmt (Anträge I. 1. a., 3. und 4. sowie Anträge l. 2. und II., soweit diese sich auf die unmittel

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Apr. 2016 - 6 U 4339/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.10.2015, Az. 21 O 9110/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand

Landgericht München I Endurteil, 13. Dez. 2018 - 7 O 19301/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1.es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis z

Landgericht München I Schlussurteil, 20. Nov. 2014 - 7 O 13161/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig volls

Landgericht Hamburg Urteil, 10. Aug. 2017 - 327 O 389/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2017 - X ZR 120/15

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 120/15 Verkündet am: 16. Mai 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 22. Feb. 2017 - 6 U 14/12

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim v. 24. Januar 2012 - 2 O 252/11 - werden zurückgewiesen, letztere einschließlich der Klageerweiterung. 2. Die Klägerin trägt 5/8, d

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Nov. 2016 - 4a O 135/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.               es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis z

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Nov. 2016 - 4a O 10/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000‚ ersatzweise Ordnungshaft, oder einer festzusetzenden Ordnungshaft, wobei die einze

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Okt. 2016 - 4a O 87/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d : 2Die A ist eingetra

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Okt. 2016 - 4a O 120/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d : 2Die A ist eingetra

Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. Okt. 2016 - 4c O 31/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor 1.              Die Klage wird abgewiesen. 2.              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3.              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig

Landgericht Düsseldorf Urteil, 08. Sept. 2016 - 4c O 67/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor I.              Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fa

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 18. Aug. 2016 - I-2 U 21/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor A. Auf die Berufung wird das am 21.01.2016 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4b O 115/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst. I. Die Beklagten werden verurteilt, 1.              es bei Meidung

Landgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2016 - 4a O 89/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiede

Landgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2016 - 4a O 62/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu 2 Ja

Landgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2016 - 4a O 73/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fal

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 07. Juli 2016 - I-2 U 5/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor A. Auf die Berufung wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 19. Dezember 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: I.              D

Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Juni 2016 - 4c O 20/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. Mai 2016 - 4b O 16/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicher

Landgericht Düsseldorf Urteil, 19. Mai 2016 - 4c O 21/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor 1.                               Die Klage wird abgewiesen. 2.                               Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3.                               Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. März 2016 - 4b O 44/14

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 10. März 2016 - I-2 U 41/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor A. Auf die Berufung wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 23. Juli 2015 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: I.              Die B

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. März 2016 - I-15 U 11-14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem parallelen Nichtigkeitsberufungsverfahren (Az.: X ZR 109/15) ausgesetzt. II. Der auf den 17. März 2016 anberaumte Termin zur Anhörung des gerichtlichen Sachverständige

Landgericht Düsseldorf Urteil, 25. Feb. 2016 - 4b O 116/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt,               1.               es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft von bis

Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Jan. 2016 - 4b O 115/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand 2Die Klägerin nimmt die Beklag

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 156/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 123/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehr

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 52/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014 mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehrzahl von Kommunika

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Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen...
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;2. Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen;2a. die Nutzung biologischen...