Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
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Kündigungsschutzgesetz Inhaltsverzeichnis
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.
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Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt a
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published on 15/09/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 28.004,14 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
published on 15/09/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 81.147,16 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
published on 15/09/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 21.891,16 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
published on 24/05/2018 00:00
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. Dezember 2017 - 11 Sa 296/17 - aufgehoben, soweit es den Änderungsschutzanträgen gegen die
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Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, daß...