Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 3 Kündigungseinspruch

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Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Er hat seine Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen.

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14/01/2016 11:48

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen, erstreckt sich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland.
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Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung er

(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht 1. in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,2. in Betrieben einer Personengesamtheit für die durch Ge
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published on 22/02/2019 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig
published on 14/12/2017 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 909/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
published on 13/06/2016 00:00

Tenor 1.Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.02.2016, Az.: 4 Ca 6451/15 werden kostenpflichtig zurückgewiesen. 2.Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D
published on 22/01/2016 00:00

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob ein Betrag in Höhe von 400.000 € als Schadensersatz nicht einkommensteuerpflichti
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