Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 6 Verlängerte Anrufungsfrist
Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 6 Verlängerte Anrufungsfrist
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Kündigungsschutzgesetz Inhaltsverzeichnis
Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klagewege geltend gemacht, dass eine rechtswirksame Kündigung nicht vorliege, so kann er sich in diesem Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung auch auf innerhalb der Klagefrist nicht geltend gemachte Gründe berufen. Das Arbeitsgericht soll ihn hierauf hinweisen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
28/09/2017 17:00
Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, z.B. körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts, die Würde der betreffenden Person verletzt.
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
30/04/2014 19:12
§ 33 III 1 TV-BA sieht vor, dass ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund mindestens sechs Monate betragen muss.
SubjectsBefristete Arbeitsverhältnisse
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
30/04/2014 19:09
Neben einer Klage nach § 4 S. 1 KSchG kann eine Klage nach § 256 ZPO erhoben werden, mit welcher der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht wird.
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
27/11/2012 14:28
will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, muss er eine wichtige Frist beachten-BAG, 7 AZR 6/11
SubjectsBefristete Arbeitsverhältnisse
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Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.
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published on 06/05/2015 00:00
Gründe
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG
4 TaBV 8/13
Beschluss
Datum: 06.05.2015
4 BV 9/12 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -)
Rechtsvorschriften:
Leitsatz:
1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen de
published on 14/08/2015 00:00
Tenor
A.
1. Der Senat beabsichtigt, die Berufungen beider Parteien vom 05.08.2015 bzw. 20.07.2015 gegen das Endurteil des LG München I vom 27.03.2015 durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 II 1 ZPO wegen offensichtlich fehlende
published on 12/11/2014 00:00
Gründe
1. Der Klägerin wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.07.2014 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
2. Eine Kostenentscheidung ist insoweit
published on 13/04/2016 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 24. September 2015 - 8 Ca 997/15 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Änderungskündigung des Beklagten vom 21.04.2015 rechtsunwirksam
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