Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
Kündigungsschutzgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch nur nach Maßgabe des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 geltend gemacht werden. Stellt das Gericht fest, dass die außerordentliche Kündigung unbegründet ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat auf seinen Antrag das Gericht das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Das Gericht hat für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses den Zeitpunkt festzulegen, zu dem die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Die Vorschriften der §§ 10 bis 12 gelten entsprechend.
(2) Verstößt eine Kündigung gegen die guten Sitten, so finden die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und der §§ 10 bis 12 entsprechende Anwendung.
(3) Im Übrigen finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 auf eine Kündigung, die bereits aus anderen als den in § 1 Abs. 2 und 3 bezeichneten Gründen rechtsunwirksam ist, keine Anwendung.
Anwälte |
1 relevante Anwälte
Rechtsanwalt
Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
Referenzen - Veröffentlichungen |
Artikel schreiben12 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .
Arbeitsrecht: Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung nach Entwendung von Brötchen unwirksam
Arbeitsrecht: Zum Nebeneinander von Feststellungs- und Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht: Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst
Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb
Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Ausschluss des Kündigungsrechts
Arbeitsrecht: Auflösungsantrag des Arbeitgebers an Stelle einer Kündigung
Arbeitsrecht: Keine Kündigung wegen Entwendung von Müll
Arbeitsrecht: Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Arbeitsrecht: Zur Klagefrist bei Kündigung durch Nichtberechtigten
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 7 §§.