(1) Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts, vorbehaltlich der Vorschriften des § 24 für die Seeschiffahrts-, Binnenschiffahrts- und Luftverkehrsbetriebe. Die Vorschriften des Ersten Abschnitts gelten mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden. In Betrieben und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden, gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat; diese Arbeitnehmer sind bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach Satz 2 bis zur Beschäftigung von in der Regel zehn Arbeitnehmern nicht zu berücksichtigen. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den Sätzen 2 und 3 sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

(2) Die Vorschriften des Dritten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen.

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Henry Bach

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Der Anspruch auf Teilzeitarbeit im Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Henry Bach, Rechtsanwälte Henry Bach
19.12.2021

Gem. § 8 Abs. 1 TzBfG kann im Arbeitsrecht ein Arbeitnehmer dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat verlangen, dass seine Arbeitszeit verringert wird. Unter den Begriff des Arbeitnehmers fallen auch Führungskräfte (leitende Angestellte) sowie Arbeitnehmer, für die bereits Teilzeitarbeit gilt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 Abs. 7 TzBfG). 

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

24.05.2008

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Kündigung - Rechtsanwältin Dorit Jäger - BSP Rechtsanwälte 10117 Berlin Mitte

Arbeitsrecht: Grundsätzlich besteht im Kleinbetrieb kein Wiedereinstellungsanspruch

29.05.2018

Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht für Startups und Gründer – ein Ausblick

23.10.2017

Unternehmensgründer sollten sich bereits in der Gründungsphase mit einigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen vertraut machen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht für Startups und Gründer – ein Ausblick

23.10.2017

Unternehmensgründer sollten sich bereits in der Gründungsphase mit einigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen vertraut machen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Ordentliche Kündigung im Kleinbetrieb

17.08.2017

Die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes gelten regelmäßig nicht für solche Betriebe, in denen zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Kündigungsrecht: Verstoß gegen Handyverbot ist kein zwingender Grund für eine Kündigung

30.06.2016

Wenn ein Arbeitnehmer gegen ein Handyverbot verstößt, ohne dass dies nachteilige Folgen für den Arbeitgeber hat, ist eine deswegen ausgesprochene Kündigung sozial ungerechtfertigt.

Arbeitsrecht: Zur Vorbeschäftigungszeit als Leiharbeitnehmer

05.11.2014

Zeiten, zu denen ein Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, sind in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Entleiher regelmäßig nicht auf die Wartezeit anzurechnen.

Gesellschaftsrecht: Zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 I Nr. 1 S. 2 DrittelbG

24.04.2014

Sogenannte Alt-Aktiengesellschaften unterliegen damit auch dann der drittelparitätischen Mitbestimmung, wenn sie weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigen.

Referenzen - Gesetze | § 4 BFStrMG

§ 4 BFStrMG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 4 BFStrMG zitiert 2 andere §§ aus dem Bundesfernstraßenmautgesetz.

Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts


Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung er

Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen


(1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch nur nach Maßgabe des § 4 Satz 1 un

Referenzen - Urteile | § 4 BFStrMG

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296 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 BFStrMG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - II ZB 21/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AÜG § 14 Abs. 2 Satz 6; MitbestG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Die Mindesteinsatzdauer in § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG ist arbeitsplatzbezogen zu verstehen. Maßgeblich ist danach, ob das Unternehmen während e

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 11. Apr. 2016 - 2 Sa 502/15

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 27.07.2015, Az. 6 Ca 1410/14, abgeändert. 2. Die Klage wird abgewiesen, soweit die Feststellung beantragt ist, dass d

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 16. Feb. 2016 - 7 Sa 225/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Gründe Landesarbeitsgericht Nürnberg 7 Sa 225/15 Urteil 16.02.2016 5 Ca 1416/14 Arbeitsgericht Weiden - Kammer Schwandorf - Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurtei

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 10. Dez. 2014 - 2 Sa 379/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Datum: 10.12.2014 2 Ca 5976/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 26.03.2014 - 2 Ca 5976/13 - wird zurückgewiese

Arbeitsgericht Regensburg Endurteil, 24. Sept. 2015 - 8 Ca 997/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.635,00 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten zul

Landesarbeitsgericht München Urteil, 19. Jan. 2017 - 3 Sa 492/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 11.02.2016 - 5 Ca 192/15 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.560,00 €

Landesarbeitsgericht München Urteil, 13. Apr. 2016 - 5 Sa 990/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 24. September 2015 - 8 Ca 997/15 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Änderungskündigung des Beklagten vom 21.04.2015 rechtsunwirksam

Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. Okt. 2018 - 5 AZR 376/17

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juni 2017 - 2 Sa 56/16 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen im Kos

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Aug. 2018 - 2 AZR 133/18

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird - unter Verwerfung der Revision als unzulässig im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Dezember 2017 - 2 Sa 192/17 - aufg

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Juli 2018 - 2 Sa 224/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 11.05.2016 – 11 Ca 112/15 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Beend

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 2 AZR 55/18

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2017 - 5 Sa 1008/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 2 AZR 56/18

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2017 - 5 Sa 176/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 2 AZR 54/18

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2017 - 5 Sa 1127/16 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Mai 2018 - 6 Sa 169/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 25. Januar 2017 - 2 Ca 1674/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten übe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. März 2018 - 3 Sa 436/17

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor 1. Der Einspruch der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.01.2018 - 3 Sa 436/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. März 2018 - 1 Sa 197/17

bei uns veröffentlicht am 02.03.2018

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 01.02.2016, Az. 10 Ca 919/16, abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche frist

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Feb. 2018 - 2 Sa 20/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28.10.2015 – 8 Ca 371/15 – teilweise unter Zurückweisung der Be-rufung im Übrigen abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Part

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 07. Feb. 2018 - 15 Ca 1852/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 01.03.2017 nicht beendet wurde.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.3. Von den Kosten des

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 31. Jan. 2018 - 7 Sa 389/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 22. Juni 2017, Az. 6 Ca 143/17, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 279/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. März 2016 - 9 Sa 392/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Jan. 2018 - 8 Sa 378/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 13.07.2017, Az.: 6 Ca 98/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Dez. 2017 - 13 UF 202/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 17.02.2017 in Ziff. I. bis IV. seines Tenors teilweise abgeändert

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 11. Dez. 2017 - 3 TaBV 29/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 11.05.2017, Az.: 5 BV 16/16, wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Dez. 2017 - 7 Sa 309/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 11. Mai 2017, Az. 7 Ca 47/17 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen, wobei Ziffer

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Nov. 2017 - 3 Sa 273/17

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.4.2017, Az.: 8 Ca 1430/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vo

Arbeitsgericht Koblenz Beschluss, 06. Nov. 2017 - 4 Ca 2728/17

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Das Arbeitsgericht Koblenz ist örtlich nicht zuständig 2. Der Rechtsstreit wird an das örtlich zuständige Arbeitsgericht Köln verwiesen. Gründe I. 1 Die Klägerin war bei der Beklagten auf der Grundlag

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Okt. 2017 - 3 Sa 323/17

bei uns veröffentlicht am 30.10.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 04.05.2017, Az.: 3 Ca 1627/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Okt. 2017 - 3 Sa 285/17

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 15.03.2017, Az.: 1 Ca 1153/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des v

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - 8 AZR 845/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Oktober 2015 - 4 Sa 1289/14 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. Okt. 2017 - 3 Sa 256/17

bei uns veröffentlicht am 09.10.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 14.01.2017, Az.: 1 Ca 1110/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegend

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Sept. 2017 - 6 Sa 513/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 11.11.2016 - 4 Ca 550/16 - abgeändert und die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger. III. Di

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Sept. 2017 - 2 AZR 865/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. August 2016 - 21 Sa 1493/15, 21 Sa 575/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 2016 - 5 Sa 784/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 13. Juli 2017 - 5 Sa 252/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 31.08.2016, Az. 3 Ca 262 a/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 12. Juli 2017 - 27 Ca 525/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 27.492,00 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Juni 2017 - 2 Sa 2/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24.11.2016 - 7 Ca 657/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2017 - 2 AZR 79/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 17. Dezember 2015 - 2 Sa 53/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2016 - 6 Sa 452/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. März 2017 - 2 AZR 427/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. April 2016 - 10 Sa 887/15, 10 Sa 2231/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 01. März 2017 - 5 Sa 65/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Juni 2016 – 10 Ca 40/16 – wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Par

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - 6 AZR 665/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. September 2015 - 5 Sa 516/15 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 20. Jan. 2017 - 26 Ca 866/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 14. Juni 2016 nicht mit Ablauf des 30. Juni 2017 beendet wird.2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 30. Juni 2017 hinaus bis

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Jan. 2017 - 8 Sa 359/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 22.06.2016, Az.: 3 Ca 456/16, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Partei

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Dez. 2016 - 3 Sa 387/16

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19.07.2016, Az.: 8 Ca 316/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vo

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Dez. 2016 - 3 Sa 356/16

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 30.06.2016, Az.: 8 Ca 398/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorlie

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 2 AZR 431/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 17. Juni 2015 - 3 Sa 129/14 - im Koste

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 2 AZR 867/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 24/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Nov. 2016 - 5 Sa 275/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 3. März 2016, Az. 5 Ca 1647/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten übe

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Nov. 2016 - 11 Sa 113/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.11.2015 – 2 Ca 4064/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Zurückweisung der Klage im Übrigen wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der

Arbeitsgericht Paderborn Urteil, 03. Nov. 2016 - 2 Ca 357/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 09.03.2016 weder fristlos noch fristgerecht beendet wurde. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des

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(1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch nur nach Maßgabe des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis...