Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 104

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis

(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.

(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.

(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.

(4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.

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11/05/2021 23:41

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge zum Erlass einer einsweiligen Anrodnung gegen die nächtliche Ausgangssperre abgelehnt. Das bedeute jedoch nicht, dass die Ausgangsbeschränkungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Eine solche Entscheid
17/04/2020 13:26

Das 2015 in kraft getretene Gesetz über das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verstößt gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Es schließt  nicht nur die Entscheidung über den Zeitpunkt und Art des Todeseintritts mit ein.Vor allem das Recht darauf, Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, ohne, dass diese sich strafbar machen, gehört dazu.  Diese  Klarstellung  traf  das  Bundesverfassungsgericht  in  dem  Urteil  vom 26.02. 2020 (Urteil vom 26. Februar 2020 - Az. 2 BvR 2347/15; 2 BvR 651/16; 2 BvR 1261/1) und erklärte das 2005 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe für verfassungswidrig.  Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Strafrecht Berlin
20/03/2019 13:03

Termindichte und fehlende Kapazitäten sowie unzureichende Personalausstattung bei Gericht allein dürfen keine Verlängerung der Untersuchungshaft zur Folge haben. Nur unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände können dies rechtfertigen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
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28/06/2017 15:42

Ob es sich bei einem Transitaufenthalt um eine bloß vorläufige Maßnahme i.S.d. § 428 Abs. 1 FamFG handelt, richtet sich nämlich nach der Rechtsauffassung der Behörde.
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published on 08/01/2024 16:54

In einem Urteil vom 18.02.2021 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart festgestellt, dass bestimmte polizeiliche Maßnahmen gegen Herrn Alassa M. in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen rechtswidrig waren. Dazu gehören
published on 28/10/2022 18:14

Das Gericht fällt auf die irreführende Etikettierung der Gen-Spritze als "Impfung" herein und fällt eine historisch naive und peinliche Fehlentscheidung.
published on 05/04/2022 16:45

Bei den Corona-Soforthilfen handelt es sich um Billigkeitsleistungen im Sinne von § 53 des Landeshaushaltsordnung. Diese werden ohne einen konkreten Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Die Klägerin ha
published on 15/12/2021 12:28

Das OLG Frankfurt a. M. - 4. Zivilkammer – hat mit Urteil vom 16.07.2019 – 8 U 59/18 – entschieden:   Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Januar 2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerich
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