Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 12a
Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 12a
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Der Schutzbereich des Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Schutzansprüche heranzuziehen.
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6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 07/06/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 198/01 Verkündet am: 7. Juni 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ
published on 31/05/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 172/04 Verkündet am: 31. Mai 2007 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Zer
published on 13/05/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 226/00 Verkündet am: 13. Mai 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Mome
published on 02/08/2016 00:00
Tenor
Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts über den Löschungsantrag der Beklagten vom 16. Februar 2016 oder einer anderweitigen Erledigung des Löschungsverfahrens ausgesetzt.
Gründe
A.
1 Die
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