(1) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen Erzeugnisse, die Gegenstand des Gebrauchsmusters sind, in Anspruch genommen werden. Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur Herstellung dieser Erzeugnisse gedient haben.

(2) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten auf Rückruf der Erzeugnisse, die Gegenstand des Gebrauchsmusters sind, oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch genommen werden.

(3) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 24a GebrMG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 24a GebrMG

§ 24a GebrMG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 24a GebrMG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Halbleiterschutzgesetz - HalblSchG | § 9 Schutzverletzung


(1) Wer den Vorschriften des § 6 Abs. 1 zuwider den Schutz der Topographie verletzt, kann vom Verletzten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus ent
§ 24a GebrMG wird zitiert von 1 anderen §§ im Gebrauchsmustergesetz.

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 25


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zustimmung des Inhabers des Gebrauchsmusters 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist (§ 11 Abs. 1 Satz 2), herstellt, anbietet,
§ 24a GebrMG zitiert 1 andere §§ aus dem Gebrauchsmustergesetz.

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 11


(1) Die Eintragung eines Gebrauchsmusters hat die Wirkung, daß allein der Inhaber befugt ist, den Gegenstand des Gebrauchsmusters zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist

Referenzen - Urteile | § 24a GebrMG

Urteil einreichen

12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 24a GebrMG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2017 - I ZB 96/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 96/16 vom 11. Oktober 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja MarkenG § 14 Abs. 5; Verordnung (EG) Nr. 207/2009 Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a; ZPO §§ 890,

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Nov. 2016 - 4a O 93/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie in der Zeit vom 14.11.2011 bis zum 31.05.2016 Sektionaltore zum wahlweisen Verschließen einer Öffnung zwische

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Juni 2016 - 4a O 31/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,- – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ord

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Juni 2016 - 4a O 284/10

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt verurteilen, 1.               es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnun

Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. Jan. 2015 - 4b O 142/13

bei uns veröffentlicht am 06.01.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1.       es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle

Landgericht Düsseldorf Urteil, 16. Okt. 2014 - 4b O 97/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholung

Landgericht Düsseldorf Urteil, 02. Sept. 2014 - 4b O 62/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor I.              Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu

Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Aug. 2014 - 4a O 56/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung, hilfsweise Ordnungshaft bis 6 Monate oder Ordnungshaft bis 6 Monate, im Wiederholungsfa

Landgericht Düsseldorf Urteil, 12. Juni 2014 - 4a O 27/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.               es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzen- den Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis z

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. Apr. 2014 - 4b O 129/11

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im F

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Feb. 2014 - 4a O 67/12

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 — ersatzweise Ordnungshaft — oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monate

Landgericht Düsseldorf Urteil, 05. Dez. 2013 - 4b O 78/13

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor I. Die Verfügungsbeklagten werden verurteilt,               es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs