Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 24

(1) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit die Inanspruchnahme aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls und der Gebote von Treu und Glauben für den Verletzer oder Dritte zu einer unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte führen würde. In diesem Fall ist dem Verletzten ein angemessener Ausgleich in Geld zu gewähren. Der Schadensersatzanspruch nach Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.

(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung der Erfindung eingeholt hätte.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Halbleiterschutzgesetz - HalblSchG | § 9 Schutzverletzung


(1) Wer den Vorschriften des § 6 Abs. 1 zuwider den Schutz der Topographie verletzt, kann vom Verletzten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus ent
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 20


Die Vorschriften des Patentgesetzes über die Erteilung oder Zurücknahme einer Zwangslizenz oder wegen der Anpassung der durch Urteil festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz (§ 24) und über das Verfahren (§§ 81 bis 99, 110 bis 122a) gelten für e

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 25


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zustimmung des Inhabers des Gebrauchsmusters 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist (§ 11 Abs. 1 Satz 2), herstellt, anbietet,
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 11


(1) Die Eintragung eines Gebrauchsmusters hat die Wirkung, daß allein der Inhaber befugt ist, den Gegenstand des Gebrauchsmusters zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist

Referenzen - Urteile |

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juni 2005 - X ZR 198/01

bei uns veröffentlicht am 07.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 198/01 Verkündet am: 7. Juni 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2006 - X ZR 169/04

bei uns veröffentlicht am 16.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 169/04 Verkündet am: 16. Mai 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Kunststoffbügel

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juni 2006 - X ZR 105/04

bei uns veröffentlicht am 07.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 105/04 Verkündet am: 7. Juni 2006 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein L

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Mai 2008 - X ZR 180/05

bei uns veröffentlicht am 20.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 180/05 Verkündet am: 20. Mai 2008 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Ti

Landgericht München I Endurteil, 13. Aug. 2015 - 7 O 16835/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor I. Das Verfahren wird abgetrennt, soweit die Klägerin die Beklagte aus unmittelbarer Verletzung der Ansprüche 1 und 2 in Anspruch nimmt (Anträge I. 1. a., 3. und 4. sowie Anträge l. 2. und II., soweit diese sich auf die unmittel

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Nov. 2016 - 4a O 93/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie in der Zeit vom 14.11.2011 bis zum 31.05.2016 Sektionaltore zum wahlweisen Verschließen einer Öffnung zwische

Landgericht Mannheim Beschluss, 02. Aug. 2016 - 2 O 257/15

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts über den Löschungsantrag der Beklagten vom 16. Februar 2016 oder einer anderweitigen Erledigung des Löschungsverfahrens ausgesetzt. Gründe   A. 1 Die

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Juni 2016 - 4a O 31/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,- – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ord

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Juni 2016 - 4a O 284/10

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt verurteilen, 1.               es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnun

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 19. Mai 2016 - I-2 U 65/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor A.              Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 1. Juli 2008 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, soweit die Parteien den Rechtsstreit nicht übere

Landgericht Düsseldorf Urteil, 25. Feb. 2016 - 4b O 116/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt,               1.               es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft von bis

Landgericht Düsseldorf Urteil, 10. Sept. 2015 - 4b O 58/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor I. Der Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnung

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 332/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 313/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 348/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die Bundesnetzagentur trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen. Die we

Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Jan. 2015 - 4a O 28/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I.               Die Klage wird abgewiesen. II.               Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. III.               Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden

Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. Jan. 2015 - 4b O 142/13

bei uns veröffentlicht am 06.01.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1.       es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle

Landgericht Düsseldorf Urteil, 16. Okt. 2014 - 4b O 97/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholung

Landgericht Düsseldorf Urteil, 02. Sept. 2014 - 4b O 62/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor I.              Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu

Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Aug. 2014 - 4a O 56/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung, hilfsweise Ordnungshaft bis 6 Monate oder Ordnungshaft bis 6 Monate, im Wiederholungsfa

Landgericht Düsseldorf Urteil, 12. Juni 2014 - 4a O 27/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.               es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzen- den Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis z

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. Apr. 2014 - 4b O 129/11

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im F

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Feb. 2014 - 4a O 67/12

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 — ersatzweise Ordnungshaft — oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monate

Landgericht Düsseldorf Urteil, 05. Dez. 2013 - 4b O 78/13

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor I. Die Verfügungsbeklagten werden verurteilt,               es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs