Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 3

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 3
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

(1) Der Gegenstand eines Gebrauchsmusters gilt als neu, wenn er nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche Beschreibung oder durch eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes erfolgte Benutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Eine innerhalb von sechs Monaten vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag erfolgte Beschreibung oder Benutzung bleibt außer Betracht, wenn sie auf der Ausarbeitung des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers beruht.

(2) Der Gegenstand eines Gebrauchsmusters gilt als gewerblich anwendbar, wenn er auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

12 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 21/06/2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 151/01 Verkündet am: 21. Juni 2005 Groß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
published on 18/09/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 167/05 Verkündet am: 18. September 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 11/05/2000 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 26/98 vom 11. Mai 2000 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Sintervorrichtung GebrMG § 5 Abs. 1 Satz 3 F: 28. August 1986, § 15 Abs. 1 Nr. 1; PrPG Art. 12 Nr. 3 Einem Gebrauchsmusteranme
published on 24/05/2018 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.822,96 € für das vorgerichtliche Abmahnschreiben zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.10.2017 zu zahlen. 2. Wegen der Zahlungsme
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.