(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Gebrauchsmusterstreitsachen), sind die Zivilkammern der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gebrauchsmusterstreitsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, sofern dies der sachlichen Förderung der Verfahren dient. Die Landesregierungen können diese Ermächtigungen auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Länder können außerdem durch Vereinbarung den Gerichten eines Landes obliegende Aufgaben insgesamt oder teilweise dem zuständigen Gericht eines anderen Landes übertragen.

(3) Von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Gebrauchsmusterstreitsache entstehen, sind die Gebühren nach § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten.

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 13 Wertgebühren


(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem Gegen- standswert bis ... Eurofür jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euroum ... E

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2004 - I ZB 6/04

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2006 - I ZB 57/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 57/05 vom 18. Mai 2006 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Erstattung von Patentanwaltskosten GeschmMG § 15 Abs. 5 i.d.F. v. 13.12.2001; GebrMG § 27 Abs. 5 i.d.F. v. 13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z B 6 / 1 4 vom 25. August 2015 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. August 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Gröning, Dr. Grabin

Landgericht Mannheim Beschluss, 28. Apr. 2015 - 2 O 46/15

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Tenor Der Rechtsstreit wird an die Kammer für Handelssachen - im Hause - verwiesen. Gründe   I. 1 Die

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Apr. 2004 - 6 W 20/04

bei uns veröffentlicht am 19.04.2004

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Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 23. Sept. 2003 - 8 W 162/03

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