Die Wirkung des Gebrauchsmusters erstreckt sich nicht auf

1.
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
2.
Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand des Gebrauchsmusters beziehen;
3.
Handlungen der in § 11 Nr. 4 bis 6 des Patentgesetzes bezeichneten Art.

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Internetrecht: Auskunftsanspruch beim Filesharing

25.04.2013

zu den Voraussetzungen des gewerblichen Ausmaßes im Sinne von § 101 Abs.2 S.1 Nr.3 UrhG-BGH vom 19.04.12-Az:I ZB 80/11

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 11


(1) Die Eintragung eines Gebrauchsmusters hat die Wirkung, daß allein der Inhaber befugt ist, den Gegenstand des Gebrauchsmusters zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 13


(1) Der Gebrauchsmusterschutz wird durch die Eintragung nicht begründet, soweit gegen den als Inhaber Eingetragenen für jedermann ein Anspruch auf Löschung besteht (§ 15 Abs. 1 und 3). (2) Wenn der wesentliche Inhalt der Eintragung den Beschreibunge
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Patentgesetz - PatG | § 11


Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;2. Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen;2a. die Nutzung

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juni 2005 - X ZR 198/01

bei uns veröffentlicht am 07.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 198/01 Verkündet am: 7. Juni 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - I ZB 80/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 80/11 vom 19. April 2012 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Alles kann besser werden UrhG § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 101 Abs. 9 a) Der in Fällen offensichtlicher R

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - I ZB 77/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 77/11 vom 19. April 2012 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büsche

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Okt. 2014 - I-2 U 3/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das am 12. Dezember 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil und das Urteil des

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Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;2. Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen;2a. die Nutzung biologischen...