Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 24g

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

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Referenzen - Gesetze | § 24g GebrMG

§ 24g GebrMG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 24g GebrMG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Halbleiterschutzgesetz - HalblSchG | § 9 Schutzverletzung


(1) Wer den Vorschriften des § 6 Abs. 1 zuwider den Schutz der Topographie verletzt, kann vom Verletzten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus ent