Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 179
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Gerichtsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Vollstreckung der vorstehend bezeichneten Ordnungsmittel hat der Vorsitzende unmittelbar zu veranlassen.
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published on 04/09/2001 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB § 339 Zögerliche Bearbeitung einer Rechtssache innerhalb eines objektiv vertretbaren Zeitraums ist Rechtsbeugung, wenn der Richter mit seiner Verfahrensweise aus sachfremden Erwägungen ge
published on 11/09/2017 00:00
Tenor
Auf das als Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 23 ff. EGGVG auszulegende Rechtsmittel des Antragstellers vom 4. Mai 2017 wird festgestellt, dass die der Staatsanwaltschaft Dessau Roßlau gewährte Einsichtnahme in die familiengerich
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