(1) Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. Bei der Festsetzung von Ordnungsgeld ist zugleich für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, zu bestimmen, in welchem Maße Ordnungshaft an seine Stelle tritt.

(2) Über die Festsetzung von Ordnungsmitteln entscheidet gegenüber Personen, die bei der Verhandlung nicht beteiligt sind, der Vorsitzende, in den übrigen Fällen das Gericht.

(3) Wird wegen derselben Tat später auf Strafe erkannt, so sind das Ordnungsgeld oder die Ordnungshaft auf die Strafe anzurechnen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 263a StGB

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 263a StGB

§ 263a StGB zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 263a StGB wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 149


(1) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Das Gericht, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen Entscheidung angefochten wird, kann auch sonst besti

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 131


(1) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Das Finanzgericht, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen Entscheidung angefochten wird, kann auch sonst

Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung - ZPOEG | § 26


Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften: 1. (weggefallen)2. Für am 1. Januar 2002 anhängige Verfahren finden die §§ 23, 105 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 92 Abs. 2, §§ 128, 2
§ 263a StGB wird zitiert von 2 anderen §§ im Strafgesetzbuch.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 74


(1) Die Strafkammern sind als erkennende Gerichte des ersten Rechtszuges zuständig für alle Verbrechen, die nicht zur Zuständigkeit des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts gehören. Sie sind auch zuständig für alle Straftaten, bei denen eine höhe

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 181


(1) Ist in den Fällen der §§ 178, 180 ein Ordnungsmittel festgesetzt, so kann gegen die Entscheidung binnen der Frist von einer Woche nach ihrer Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden, sofern sie nicht von dem Bundesgerichtshof oder einem Oberlan

Referenzen - Urteile | § 263a StGB

Urteil einreichen

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 263a StGB.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2015 - StB 10/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS S t B 1 0 u n d 1 1 / 1 5 vom 13. Oktober 2015 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. hier: Beschwerde der S. SE und der B. GmbH & Co. KG gegen s

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2015 - StB 11/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS S t B 1 0 u n d 1 1 / 1 5 vom 13. Oktober 2015 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. hier: Beschwerde der S. SE und der B. GmbH & Co. KG gegen s

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 16. Okt. 2018 - 20 Ws 174/18

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor Dem Betroffenen wird im Hinblick auf die versäumte Beschwerdefrist des § 181 Abs. 1 GVG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Ordnungsmittelbeschluss des Amtsgerichts Ludwigslust vom 0

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Sept. 2018 - 1 Ws 71/18

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden der Großen Strafkammer 3 des Landgerichts Hamburg, der Kamerafrau des Beschwerdeführers am 13. Juni 2018 vor Beginn der Hauptverhandlung in der Strafsache gege

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 14. Mai 2018 - 1 Ws 88/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Dem Zeugen wird nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 25.1.2018 von Amts wegen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 07. Feb. 2018 - 2 Ws 22/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Ordnungsmittelbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 7. Dezember 2017 wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. 1 Auf Einspruch des

Landgericht Landau in der Pfalz Beschluss, 14. Nov. 2017 - 5 Qs 19/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Kandel in der Pfalz vom 07.11.2017, durch den das Mobiltelefon der Angeklagten beschlagnahmt worden ist, wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die der Angeklagten hierin entst

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 08. Nov. 2017 - 2 BvR 1366/17

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 20. Sept. 2017 - 4 Ta 117/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Herrn F. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck – 6 Ca 1980/16 – vom 13.06.2017 aufgehoben. Gründe I. 1 In dem Rechtsstreit O. gegen ... GmbH erschien im Termin zur streitigen Verhandlung vor d

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. März 2017 - BLw 3/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 3/16 vom 30. März 2017 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 141 Abs. 3 Satz 1 Ist eine juristische Person Partei eines Rechtsstreits, darf ein Ordnungsgeld gemä

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Okt. 2016 - 4 Ws 308/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde gem. § 181 GVG des Verurteilten vom 21.07.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Strafrichter - Bocholt vom 21.07.2015 hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 6.10.2016 nach Anhörung der Generalstaatsanwalt

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Sept. 2016 - 2 Ws 140/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin werden die unter Ziffer I. Nr. 1b und unter Ziffer II Nr. 8 Satz 2 und Nr. 9 der Verfügung der Vorsitzenden der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart vom 4. August 2016 ergangenen Anord

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 03. Aug. 2016 - 11 W 75/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 1. Juli 2016, Az. 26 C 352/15, wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Der Kläger macht gegen den Beklagten Forderungen aus einem Mietverhältnis über gewer

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Dez. 2015 - 1 Ws 202/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor 1. Auf die sofortigen Beschwerden des Beschwerdeführers werden die beiden Ordnungsgeldbeschlüsse des Amtsgerichts Stuttgart vom 2. November 2015 dahin abgeändert, dass jeweils ein Ordnungsgeld von 50 EUR, für den Fall, dass dieses nicht beiget

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2015 - StB 10/15, StB 11/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Beschwerden der    S.      SE und der B.   GmbH & Co. KG gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14. Juli 2015 sowie

Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Jan. 2011 - 4/09

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

Tenor 1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. Gründe A. 1 Der Antragsteller gehört in der laufenden 5. Wahlperiode als Abgeordneter dem Landt

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 08. Juni 2009 - I Ws 118/09

bei uns veröffentlicht am 08.06.2009

Tenor 1. Der Wiedereinsetzungsantrag und die Beschwerde werden als unzulässig verworfen. 2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe 1 Gegen den Beschwerdeführer und sechs weitere Angeklagte fand ab dem 03.11.2008 we

Sozialgericht Ulm Beschluss, 17. Apr. 2009 - S 10 R 1149/09; S 10 R 1149/09 A

bei uns veröffentlicht am 17.04.2009

Tenor Gegen den sachverständigen Zeugen Dr. J. H. wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,- EUR, im Falle der Nichtbeitreibbarkeit ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft, verhängt. Gründe   I. 1

Landgericht Mannheim Beschluss, 27. Jan. 2009 - 4 Qs 52/08

bei uns veröffentlicht am 27.01.2009

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Nebenklägervertreters wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts - Strafrichter - Mannheim vom 27. Oktober 2008 - Zurückweisung des Nebenklägervertreters in dieser Hauptverhandlung - rechtswidrig war.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. Mai 2007 - 1 Ws 126/07; 1 Ws 127/07

bei uns veröffentlicht am 08.05.2007

Tenor Die sofortigen Beschwerden des Angeklagten gegen die beiden Ordnungsmittelbeschlüsse des Amtsgerichts S. vom 16. April 2007 werden als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seiner Rechtsmittel. Gründe   I.