(1) Die Verkündung des Urteils sowie der Endentscheidung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt in jedem Falle öffentlich.

(2) Durch einen besonderen Beschluß des Gerichts kann unter den Voraussetzungen der §§ 171b und 172 auch für die Verkündung der Entscheidungsgründe oder eines Teiles davon die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

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ZPO: Zur Urteilsergänzung nach mündlicher Verhandlung

04.04.2014

Wurde ein Haupt- oder Nebenanspruch übergangen, so kann dieser Mangel nur im Wege einer Urteilsergänzung gemäß § 321 ZPO behoben werden.
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze | § 67 BPersVG

§ 67 BPersVG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 67 BPersVG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 52 Öffentlichkeit


Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Beweisaufnahme und der Verkündung der Entscheidung ist öffentlich. Das Arbeitsgericht kann die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder für einen Teil der Verhandlung ausschließen, wenn
§ 67 BPersVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundespersonalvertretungsgesetz.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 174


(1) Über die Ausschließung der Öffentlichkeit ist in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für angemessen erachtet. Der Beschluß, der die Öffentlichkeit ausschließt, muß öffentlich verkündet w
§ 67 BPersVG zitiert 2 andere §§ aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 171b


(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 172


Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn 1. eine Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit zu besorgen ist,1a. eine Gefährdung des Lebens, des Leibes od

Referenzen - Urteile | § 67 BPersVG

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 67 BPersVG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 5. Apr. 2017 - IV AR (VZ) 2/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2021

Der Bundesgerichtshof (IV AR(VZ)2/16) bekräftigte im vorliegenden Beschluss die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom Jahr 2014 und stellte fest, dass geschwärzte Urteile grundsätzlich jedem und ohne jedwede Anspruchsv

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2012 - XII ZB 165/11

bei uns veröffentlicht am 08.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 165/11 vom 8. Februar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 233 B, Fd, 310 Abs. 1 Satz 1, 311 Abs. 2 a) Ein Urteil wird erst durch seine förmliche Verlautbarun

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2004 - V ZR 37/03

bei uns veröffentlicht am 12.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 37/03 Verkündet am: 12. März 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juli 2009 - VIII ZR 314/07

bei uns veröffentlicht am 08.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 314/07 Verkündet am: 8. Juli 2009 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2013 - I ZR 133/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 133/12 Verkündet am: 24. September 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 623/11 vom 21. Juni 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––––– GVG § 171b StPO § 257c Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 1 1.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2008 - VIII ZR 138/07

bei uns veröffentlicht am 19.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 138/07 Verkündet am: 19. November 2008 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: nein BGB § 315; EnWG

Landgericht München II Endurteil, 20. Dez. 2018 - 7 O 10496/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sech

Landgericht München II Endurteil, 20. Dez. 2018 - 7 O 10495/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu s

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2018 - V ZB 28/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 28/17 vom 11. Januar 2018 in der Rücküberstellungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 68 Abs. 3; AufenthG § 2 Abs. 15 Satz 2 a) Das Beschwerdegericht muss den Betroffenen grunds

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Aug. 2017 - 8 UF 131/17

bei uns veröffentlicht am 28.08.2017

Gründe 1 Sachverhalt: 2 Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Eltern der in ihrer Ehe geborenen Kinder K.W. (geboren 2004), H. (geboren 2006) und K. (geboren 2010). Sie sind seit wenigen Monaten voneinander geschieden. Die Beteiligte zu 2. hat a

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2017 - IV AR (VZ) 2/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV AR(VZ) 2/16 vom 5. April 2017 in der Justizverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 299 Abs. 2 In Zivilsachen kann der Gerichtsvorstand am Verfahren nicht beteiligten Dritten regelmäßig anonymis

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 21. Feb. 2017 - 13 UF 76/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Eine Entscheidung des Senats ist nicht veranlasst. Die eingelegte Beschwerde ist als Berichtigungsantrag zu verstehen. Die Sache wird dem Familiengericht zur Entscheidung über den Berichtigungsantrag zurückge

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. Juni 2015 - 5 U 95/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 11.04.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2015 - VI ZR 132/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIZR 132/13 vom 21. April 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 165, § 160 Abs. 3 Nr. 7, § 311 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Zur Beweiskraft des Protokolls für die Vorlesung ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. März 2015 - XII ZB 571/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB571/13 vom 11. März 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 63 Abs. 3 Satz 2; ZPO § 233 D Maßgeblich für den Lauf der Beschwerdefrist nach § 63 Abs. 3 Satz 2 FamF

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. März 2015 - XII ZB 572/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB572/13 vom 11. März 2015 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. März 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Schilling, Dr. Nedden-

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 01. Sept. 2014 - 1 W 24/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten und seiner an der mündlichen Verhandlung nicht beteiligten Ehefrau B. P. wird der Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 15. Juli 2014 aufgehoben. Gründe I. 1 Das Amtsgericht hat gegen den Bekl

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Mai 2013 - I R 39/11

bei uns veröffentlicht am 13.05.2013

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein ausgleichsfähiger oder ein verrechenbarer Verlust eines Nichtgesellschafters oder einer Familienstiftung mi

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 21. Sept. 2011 - 5 K 2044/10

bei uns veröffentlicht am 21.09.2011

Tenor Die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.04.2010 - 5 K 1803/06 - wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Die Beklagte wendet sich gegen die Festsetzu

Referenzen

(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache kommen, deren...
(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache kommen, deren...
(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache kommen, deren...
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Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn 1. eine Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit zu besorgen ist,1a. eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der...
Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn 1. eine Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit zu besorgen ist,1a. eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der...
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