(1) Über die Ausschließung der Öffentlichkeit ist in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für angemessen erachtet. Der Beschluß, der die Öffentlichkeit ausschließt, muß öffentlich verkündet werden; er kann in nicht öffentlicher Sitzung verkündet werden, wenn zu befürchten ist, daß seine öffentliche Verkündung eine erhebliche Störung der Ordnung in der Sitzung zur Folge haben würde. Bei der Verkündung ist in den Fällen der §§ 171b, 172 und 173 anzugeben, aus welchem Grund die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist.

(2) Soweit die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit ausgeschlossen wird, dürfen Presse, Rundfunk und Fernsehen keine Berichte über die Verhandlung und den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks veröffentlichen.

(3) Ist die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit oder aus den in §§ 171b und 172 Nr. 2 und 3 bezeichneten Gründen ausgeschlossen, so kann das Gericht den anwesenden Personen die Geheimhaltung von Tatsachen, die durch die Verhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftstück zu ihrer Kenntnis gelangen, zur Pflicht machen. Der Beschluß ist in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen. Er ist anfechtbar. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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ZPO: Zum Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren über Prämienerhöhung

14.01.2016

Im gerichtlichen Verfahren über eine Prämienanpassung in der Krankenversicherung kann einem Geheimhaltungsinteresse des Versicherers durch den Ausschluss der Öffentlichkeit Rechnung getragen werden.
Zivilprozessrecht

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 171b


(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 172


Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn 1. eine Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit zu besorgen ist,1a. eine Gefährdung des Lebens, des Leibes od

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 173


(1) Die Verkündung des Urteils sowie der Endentscheidung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt in jedem Falle öffentlich. (2) Durch einen besonderen Beschluß des Gerichts kann unter den Voraussetzungen der §§ 171b und 172 auch für die Ver

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2018 - 5 StR 159/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 159/18 vom 5. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person ECLI:DE:BGH:2018:050618B5STR159.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Gen

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2013 - 5 StR 612/12

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5 StR 612/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 9. April 2013 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. April 2013 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2011 - 5 StR 263/11

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5 StR 263/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. August 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. August 2011 beschlossen: 1. Auf die Revisionen der Angeklagten E

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2019 - 4 StR 605/18

bei uns veröffentlicht am 09.05.2019

BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- GVG § 171b Abs. 3 Satz 2, § 174 Abs. 1 Satz 2 StPO § 338 Nr. 6 Liegen die Voraussetzungen des § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG vor, stellt das Fehlen

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2007 - 5 StR 404/07

bei uns veröffentlicht am 04.12.2007

5 StR 404/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 4. Dezember 2007 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2019 - StB 30/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 30/19 vom 17. Dezember 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz ECLI:DE:BGH:2019:171219BSTB30.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalb

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. März 2009 - 3 StR 584/08

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2007 - 5 StR 383/06

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Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja GG Art. 1; Art. 20 Abs. 3; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; BerlLBG § 27 Abs. 3 Zur Abwägung der im Widerstreit stehenden verfassungsrechtlichen Rechtsgüter bei der Beschränkung des Rechts auf u

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juli 2009 - VIII ZR 314/07

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 314/07 Verkündet am: 8. Juli 2009 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2004 - 3 StR 428/03

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 227/05 Verkündet am: 10. April 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2013 - 4 StR 389/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 389/13 vom 22. Oktober 2013 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Besc

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Dez. 2008 - 3 StR 443/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 443/08 vom 9. Dezember 2008 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 9. Dezember 2008

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Feb. 2000 - 5 StR 543/99

bei uns veröffentlicht am 08.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 543/99 URTEIL vom 8. Februar 2000 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. Februar 2000, an der teilgenommen haben

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2006 - 1 StR 268/06

bei uns veröffentlicht am 19.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 268/06 vom 19. Dezember 2006 BGHSt: ja zu I 2 BGHR: ja Veröffentlichung: ja _______________________________ StPO § 247 Satz 4 Die gemäß § 247 Satz 4 StPO gebotene Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angekla

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2003 - 1 StR 324/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 324/03 vom 27. August 2003 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. August 2003 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Lan

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2008 - VIII ZR 138/07

bei uns veröffentlicht am 19.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 138/07 Verkündet am: 19. November 2008 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: nein BGB § 315; EnWG

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 25. Feb. 2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.09.2014 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Straf

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2018 - 4 StR 68/18

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 68/18 vom 30. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:300718B4STR68.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwer

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 13/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 13/16 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2016 - XI ZR 91/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 22. Januar 2014 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2015 - IV ZR 272/15

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 272/15 Verkündet am: 9. Dezember 2015 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 203 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2014 - 3 StR 437/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 4 3 7 / 1 4 vom 27. November 2014 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja GVG § 174 Abs. 1 Satz 1 Beteiligter im Sinne von § 174 Abs. 1 Satz 1 GVG kann auch ein Zeuge sein. BGH, Beschluss vom 27. Nov

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(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache kommen, deren...
Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn 1. eine Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit zu besorgen ist,1a. eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der...
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