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§ 23Amtlich · § 5 UrhG

Abrechnungsverhalten

Zeitreise: 01.12.2025

Spätestens mit Beendigung des Mandats haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegenüber den Mandantinnen und Mandanten und/oder Dritten im Sinne des § 21 über Vorschüsse unverzüglich abzu- rechnen und ein von ihnen errechnetes Guthaben auszuzahlen. Sechster Abschnitt Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegen- über Mitarbeitenden

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.