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§ 20Amtlich · § 5 UrhG

Berufstracht

Zeitreise: 01.12.2025‹ § 19§ 21 ›

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tragen vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht. Fünfter Abschnitt Besondere Berufspflichten bei Vereinbarung und Abrechnung von Gebühren

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