Kenntnisse im Berufsrecht
Die Kenntnisse im rechtsanwaltlichen Berufsrecht gemäß § 43f Bundesrechtsanwaltsordnung müssen durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit insgesamt mindestens zehn Zeitstunden nachgewie- sen werden, die folgende Themen umfassen soll: 1. Organisation des Berufs als freier Beruf sowie der Rechtsanwaltskammern als Selbstverwaltungsor- gane einschließlich der Berufsaufsicht und berufsrechtlicher Sanktionen 2. Allgemeine Berufspflicht und Grundpflichten nach §§ 43, 43a Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 2 bis 5a 3. Überblick über die besonderen Berufspflichten nach den §§ 43b ff. Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 6 bis 33 4. Berufsrechtliche Bezüge zum anwaltlichen Haftungsrecht. Zweiter Abschnitt Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit Werbung und Außenauftritt
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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