Rechtsgebiet
asset deal
80 von 135 Normen · 4 Urteile im Überblick
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Im Rahmen der Unternehmenssanierung aus der Insolvenz heraus ist der sogenannte „Asset Deal“ (übertragende Sanierung) das am häufigsten gewählte und effektivste rechtliche Instrument zur Rettung des operativen Geschäftsbetriebs.
Beim Asset Deal verkauft der Insolvenzverwalter nicht die insolvente Gesellschaft selbst, sondern lediglich die für den Betriebsablauf wesentlichen, isolierten Vermögensgegenstände (Assets wie Maschinen, Patente, Kundenkarteien) an einen Investor. Der Erlös fließt in die Insolvenzmasse. Der entscheidende juristische Vorteil für den Investor liegt in der Haftungsabschirmung: Da er nur einzelne Gegenstände kauft, übernimmt er grundsätzlich nicht die bestehenden Schulden der insolventen Gesellschaft, sondern startet „schuldenfrei“.
Ein besonderes Augenmerk erfordert jedoch das Arbeitsrecht. Nach § 613a BGB (Betriebsübergang) gehen beim Asset Deal die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über; der Arbeitnehmer kann dem Übergang innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung schriftlich widersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB). Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist nichtig (§ 613a Abs. 4 BGB).
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Sanierung von Unternehmen“.
Schlüsselnormen
- § 1 StaRUGKrisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern
- § 31 StaRUGAnzeige des Restrukturierungsvorhabens
- § 102 StaRUGHinweis- und Warnpflichten
- § 6 StaRUGDarstellender Teil
- § 29 StaRUGInstrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens
- § 32 StaRUGPflichten des Schuldners
- § 33 StaRUGAufhebung der Restrukturierungssache
- § 38 StaRUGAnwendbarkeit der Zivilprozessordnung
- § 44 StaRUGVerbot von Lösungsklauseln
- § 49 StaRUGStabilisierungsanordnung
- § 64 StaRUGMinderheitenschutz
- § 66 StaRUGSofortige Beschwerde
- § 2 StaRUGGestaltbare Rechtsverhältnisse
- § 3 StaRUGBedingte und nicht fällige Restrukturierungsforderungen; Forderungen aus gegenseitigen Verträgen
- § 4 StaRUGAusgenommene Rechtsverhältnisse
- § 10 StaRUGGleichbehandlung von Planbetroffenen
- § 16 StaRUGCheckliste für Restrukturierungspläne
- § 7 StaRUGGestaltender Teil
- § 8 StaRUGAuswahl der Planbetroffenen
- § 9 StaRUGEinteilung der Planbetroffenen in Gruppen
- § 18 StaRUGAuslegung des Planangebots
- § 22 StaRUGDokumentation der Abstimmung
- § 26 StaRUGGruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung
- § 42 StaRUGAnzeige von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Strafvorschrift
- § 47 StaRUGAntrag
- § 51 StaRUGVoraussetzungen der Stabilisierungsanordnung
- § 52 StaRUGFolgeanordnung, Neuanordnung
- § 56 StaRUGFinanzsicherheiten, Zahlungs- und Abwicklungssysteme, Liquidationsnetting
- § 58 StaRUGInsolvenzantrag
- § 78 StaRUGBestellung und Rechtsstellung
- § 100 StaRUGÜbergang in den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
- § 97 StaRUGBestätigung eines Sanierungsvergleichs
- § 101 StaRUGInformationen zu Frühwarnsystemen
- § 11 StaRUGHaftung des Schuldners
- § 12 StaRUGNeue Finanzierung
- § 13 StaRUGÄnderung sachenrechtlicher Verhältnisse
- § 14 StaRUGErklärung zur Bestandsfähigkeit; Vermögensübersicht; Ergebnis- und Finanzplan
- § 15 StaRUGWeitere beizufügende Erklärungen
- § 5 StaRUGGliederung des Restrukturierungsplans
- § 17 StaRUGPlanangebot
- § 19 StaRUGAnnahmefrist
- § 20 StaRUGAbstimmung im Rahmen einer Versammlung der Planbetroffenen
- § 21 StaRUGErörterung des Restrukturierungsplans
- § 23 StaRUGGerichtliches Planabstimmungsverfahren
- § 24 StaRUGStimmrecht
- § 25 StaRUGErforderliche Mehrheiten
- § 27 StaRUGAbsolute Priorität
- § 28 StaRUGDurchbrechung der absoluten Priorität
- § 30 StaRUGRestrukturierungsfähigkeit
- § 34 StaRUGRestrukturierungsgericht; Verordnungsermächtigung
- § 35 StaRUGÖrtliche Zuständigkeit
- § 36 StaRUGEinheitliche Zuständigkeit
- § 37 StaRUGGruppen-Gerichtsstand
- § 39 StaRUGVerfahrensgrundsätze
- § 40 StaRUGRechtsmittel
- § 41 StaRUGZustellungen
- § 43 StaRUGPflichten und Haftung der Organe
- § 45 StaRUGErörterungs- und Abstimmungstermin
- § 46 StaRUGVorprüfungstermin
- § 48 StaRUGVerfahren
- § 50 StaRUGAntrag
- § 53 StaRUGAnordnungsdauer
- § 54 StaRUGFolgen der Verwertungssperre
- § 55 StaRUGVertragsrechtliche Wirkungen
- § 57 StaRUGHaftung der Organe
- § 59 StaRUGAufhebung und Beendigung der Stabilisierungsanordnung
- § 60 StaRUGAntrag
- § 61 StaRUGAnhörung
- § 62 StaRUGBedingter Restrukturierungsplan
- § 63 StaRUGVersagung der Bestätigung
- § 65 StaRUGBekanntgabe der Entscheidung
- § 67 StaRUGWirkungen des Restrukturierungsplans
- § 68 StaRUGSonstige Wirkungen des Restrukturierungsplans
- § 69 StaRUGWiederaufleben gestundeter oder erlassener Forderungen
- § 70 StaRUGStreitige Forderungen und Ausfallforderungen
- § 71 StaRUGVollstreckung aus dem Restrukturierungsplan
- § 72 StaRUGPlanüberwachung
- § 73 StaRUGBestellung von Amts wegen
- § 74 StaRUGBestellung
- § 75 StaRUGRechtsstellung
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- BGHRechtsschutzinteresse des Schuldners für Beschwerde gegen Aufhebung der RestrukturierungssacheIX ZB 18/25 · 23.04.2026 · Beschluss
- BVerfGNichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Streubesitzaktionären gegen Restrukturierungsmaßnahmen auf Grundlage des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Beschwerdebegründung1 BvR 418/25 · 28.02.2025 · Nichtannahmebeschluss
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- OLGBAMBOLGBAMB, 31.07.2023 – URTEIL 2 U 38/222 U 38/22 · 31.07.2023 · URTEIL
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