Zivilprozessordnung - ZPO | § 696 Verfahren nach Widerspruch

(1) Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an dieses. Der Antrag kann in den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aufgenommen werden. Die Abgabe ist den Parteien mitzuteilen; sie ist nicht anfechtbar. Mit Eingang der Akten bei dem Gericht, an das er abgegeben wird, gilt der Rechtsstreit als dort anhängig. § 281 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend.

(2) Ist das Mahnverfahren maschinell bearbeitet worden, so tritt, sofern die Akte nicht elektronisch übermittelt wird, an die Stelle der Akten ein maschinell erstellter Aktenausdruck. Für diesen gelten die Vorschriften über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden entsprechend. § 298 findet keine Anwendung.

(3) Die Streitsache gilt als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird.

(4) Der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Antragsgegners zur Hauptsache zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. Mit der Zurücknahme ist die Streitsache als nicht rechtshängig geworden anzusehen.

(5) Das Gericht, an das der Rechtsstreit abgegeben ist, ist hierdurch in seiner Zuständigkeit nicht gebunden.

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WEG: Zieht der Verwalter die Nachzahlungsbeträge aus der Jahresabrechnung nicht ein, kann er dafür haften

06.12.2016

Der Verwalter ist nach dem Wohnungseigentümergesetz verpflichtet, die zu zahlenden Wohngelder einzuziehen.
Immobilienrecht

ZPO: Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach dem Mahnverfahren

11.11.2013

Das Gericht kann, sofern ein Mahnverfahren vorangegangen und mehrere Antragsgegner Widerspruch eingelegt haben, nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden.
Zivilprozessrecht

ZPO: BGH: Zu den Voraussetzungen eines Protokollurteils

21.04.2010

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Zivilprozessrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 36b Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle


(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende nach diesem Gesetz vom Rechtspfleger wahrzunehmende Geschäfte ganz oder teilweise dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu übertragen: 1. die Geschäfte bei der Annahme von
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 700 Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid


(1) Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. (2) Die Streitsache gilt als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. (3) Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Geric
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 281 Verweisung bei Unzuständigkeit


(1) Ist auf Grund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit der Gerichte die Unzuständigkeit des Gerichts auszusprechen, so hat das angegangene Gericht, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, auf Antrag des Klägers

Zivilprozessordnung - ZPO | § 692 Mahnbescheid


(1) Der Mahnbescheid enthält:1.die in § 690 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Erfordernisse des Antrags;2.den Hinweis, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch zusteht;3.die Aufforderung, innerhalb von zwei

Zivilprozessordnung - ZPO | § 298 Aktenausdruck


(1) Werden die Akten in Papierform geführt, ist von einem elektronischen Dokument ein Ausdruck für die Akten zu fertigen. Kann dies bei Anlagen zu vorbereitenden Schriftsätzen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfolgen, so kann ein Ausdr

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108 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Sept. 2011 - VII ZR 162/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 162/09 Verkündet am: 29. September 2011 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2011 - XII ZB 458/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 458/10 vom 2. November 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3, Nr. 3104; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Die in Vorbem. 3 Abs. 3 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2019 - IX ZR 345/18

bei uns veröffentlicht am 11.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 345/18 vom 11. Juli 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:110719BIXZR345.18.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Prof. Dr. Gehrlein, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2008 - III ZB 76/07

bei uns veröffentlicht am 28.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 76/07 vom 28. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 167, § 691 Abs. 2, § 696 Abs. 3 Die zeitliche Grenze für dem Antragsteller zurechenbare geringfügige Verzög

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2002 - XII ZR 182/00

bei uns veröffentlicht am 17.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 182/00 Verkündet am: 17. April 2002 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §§

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2010 - IX ZB 175/07

bei uns veröffentlicht am 11.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 175/07 vom 11. Februar 2010 in dem Mahnverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 121 Abs. 2 Im Mahnverfahren ist die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in der Regel selbst dann

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2010 - II ZR 213/08

bei uns veröffentlicht am 01.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 213/08 Verkündet am: 1. März 2010 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Nov. 2005 - III ZR 104/05

bei uns veröffentlicht am 10.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 104/05 Verkündet am: 10. November 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 180, § 182

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Sept. 2002 - X ARZ 299/02

bei uns veröffentlicht am 10.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 299/02 vom 10. September 2002 in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 10. September 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis und die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Scharen, Keukens

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Sept. 2002 - X ARZ 217/02

bei uns veröffentlicht am 10.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 217/02 vom 10. September 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein ZPO §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 281 Abs. 2 Satz 4 a) Die von einem zuständigen Gericht ausgesprochene Verweisung ist willk

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2013 - IX ZR 108/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 108/12 Verkündet am: 24. Januar 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StBerG § 68 aF; AO §

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2007 - IX ZR 9/06

bei uns veröffentlicht am 11.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 9/06 vom 11. Oktober 2007 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer und die Richter Dr. Ganter, Prof. Dr. Gehrlein, Vill und die Richterin Lohmann

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2009 - I ZR 164/06

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 164/06 Verkündet am: 15. Januar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2009 - III ZR 164/08

bei uns veröffentlicht am 05.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL und VERSÄUMNISURTEIL III ZR 164/08 Verkündet am: 5. Februar 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2013 - X ARZ 423/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 423/13 vom 17. September 2013 in dem Gerichtsstandbestimmungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, § 697 Abs. 2 Das zuständige Gericht kann, wenn ein Mahnverfa

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2004 - I ZB 20/04

bei uns veröffentlicht am 07.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 20/04 vom 7. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 696 Abs. 1 Nimmt der Antr

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2004 - III ZB 43/04

bei uns veröffentlicht am 28.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 43/04 vom 28. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 269 Abs. 3, § 688 Im Mahnverfahren ist § 269 Abs. 3 ZPO grundsätzlich entsprechend anwendbar. Macht

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Jan. 2008 - II ZR 283/06

bei uns veröffentlicht am 07.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 283/06 Verkündet am: 7. Januar 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Mai 2019 - 15 U 148/19 Rae

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

Tenor 1. Das Urteil des Landgerichts München II vom 24.09.2018 (Az. 13 O 1607/18) wird aufgehoben und die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, soweit diese nicht niedergeschlag

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Okt. 2018 - 7 W 1592/18

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird das Anerkenntnisurteil des Landgerichts München I vom 19.07.2018, Az. 8 HK O 939/18, in Ziffer 3 abgeändert und wie folgt neu gefasst: "Von den Kosten des Rechtsstreits mit

Oberlandesgericht Bamberg Endurteil, 28. Sept. 2016 - 3 U 43/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Würzburg - 1. Handelskammer - vom 11.02.2016 wie folgt abgeändert und neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 172.974,08 

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Aug. 2016 - 34 AR 99/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Sachlich zuständig ist das Amtsgericht (München). Gründe I. Das Amtsgericht Hünfeld erließ am 20.1.2015 auf Antrag der in Wiesbaden ansässigen Klägerin Mahnbescheid gegen den in München wohnhaften Beklagten übe

Landgericht München I Endurteil, 05. Apr. 2016 - 31 O 11448/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 69.104,12 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.03.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tra

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Dez. 2017 - M 2 K 17.2557

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1810,31 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.11.2016 zu bezahlen. II. Die Beklagte träg

Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil, 13. Aug. 2014 - 6 O 5204/12

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Beschluss

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Aug. 2014 - 34 AR 97/14

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor Sachlich zuständig ist das Landgericht (München I). Gründe I. Die Klägerin, eine Gesellschaft von Patent- und Rechtsanwälten, erwirkte unter dem 2.10.2013 gegen den Beklagten einen Mahnbescheid über 6.568,

Landgericht München I Endurteil, 29. Okt. 2014 - 11 O 13173/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 15.264,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten hieraus seit dem 4.1.2014 zu bezahlen. Im Übrigen, nämlich so weit höhere und frühere Zinsen eingeklagt waren,

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 12. Okt. 2018 - 7 K 556/18

bei uns veröffentlicht am 12.10.2018

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an das klagende Krankenhaus 7.549,67 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30.07.2017 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Sept. 2018 - 9 AS 3/18

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor Das Arbeitsgericht München - Kammer Ingolstadt - ist zuständig. Gründe 1

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Jan. 2018 - 4a) 4 UH 5/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Das Verfahren wird dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung des zuständigen Gerichtes vorgelegt. Gründe 1 I. Der Kläger hat gegen die beklagte Versicherung am 31.12.2015 zwei Klagen bei dem Amtsgericht Waren (Müritz) eingereicht, die auf Leist

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2017 - IX ZB 31/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 31/16 vom 21. Dezember 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2 § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren

Landgericht Hamburg Urteil, 08. Sept. 2017 - 316 O 83/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.895,93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 25.03.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben d

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 14. Sept. 2016 - 30 U 9/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Essen teilweise - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, die gemäß Mietvertrag vom 22.09./04.10.2005 ange

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Aug. 2016 - 4 Sa 517/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 17.9.2015, Az.: 1 Ca 258/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Landgericht Krefeld Urteil, 22. Juli 2016 - 5 O 13/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.867,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.01.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der K

Landgericht Köln Urteil, 21. Juli 2016 - 14 O 255/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.893,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2015 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitslei

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 30. Juni 2016 - 3a C 167/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu.

Landgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2016 - 22 S 469/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.11.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (11c C 43/15) abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000 EUR nebst Zinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssa

Landgericht Tübingen Urteil, 19. Mai 2016 - 7 O 20/16

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 18.033,00 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Maklervertrag vom 28.07.2016 über die Vermittlung der Wohnung der Klägerin in der …straße …, … hat. 2

Landgericht Düsseldorf Urteil, 16. März 2016 - 12 S 34/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.10.2014, Az. 57 C 4661/13, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt,

Amtsgericht Köln Urteil, 08. März 2016 - 215 C 146/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.835,10 zuzüglich 5 % Punkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2015 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %. 3

Landgericht Mannheim Urteil, 04. März 2016 - 7 S 4/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Müllheim vom 28.01.2015, Az. 8 C 363/14, im Kostenpun

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 02. Feb. 2016 - 11c C 24/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100,00 EUR (in Worten: einhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2015 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten

Landgericht Itzehoe Beschluss, 14. Dez. 2015 - 7 O 198/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tenor Die Kosten des Rechtsstreits werden gemäß § 269 Abs. 3 S. 2, § 89 Abs. 1 S. 3 ZPO der W. Sicherheitseinrichtungen GmbH, K.-platz ..., F., auferlegt. Der Streitwert wird auf 9.800 € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragstel

Landgericht Hechingen Urteil, 11. Dez. 2015 - 1 O 87/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Tenor 1. Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 19.02.2015 (Az. 14-5849742-0-3) wird aufrechterhalten. 2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 18/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten stehen als Pfarrer in einem Dienstverhältnis mit der Evangelischen Kirche im Rheinland; diese ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts a

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 20/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland; die Kirche ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Der Beklagte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 21/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland; diese ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Der Beklagte steh

Amtsgericht Köln Urteil, 04. Nov. 2015 - 118 C 327/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 150 € und an die B. Rechtsschutzversicherungs AG, V.-straße 0, 00000 München (Schadensnummer 00 000000 00 0) 2.859,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 150 €

Landgericht Wuppertal Urteil, 27. Okt. 2015 - 5 O 111/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen. Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 73 % und der Beklagte zu 2) zu 27 %. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1

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(1) Der Mahnbescheid enthält:1.die in § 690 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Erfordernisse des Antrags;2.den Hinweis, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch zusteht;3.die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen seit...
(1) Ist auf Grund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit der Gerichte die Unzuständigkeit des Gerichts auszusprechen, so hat das angegangene Gericht, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, auf Antrag des Klägers durch...
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